29. Mai 2024
Inneres

Keine Strafverfolgung für Manke

Stephan Manke, Innen-Staatssekretär, muss keine strafrechtliche Verfolgung wegen Rechtsbeugung befürchten. Die Staatsanwaltschaft Hannover erklärte auf Anfrage des Politikjournals Rundblick, es würden keine Ermittlungen gegen den SPD-Politiker eingeleitet. Manke war vom früheren Goslarer Oberbürgermeister Oliver Junk (CDU) angezeigt worden. Junk hielt ihm eine Verletzung des Rechts vor, da Manke gegen den ausdrücklichen Rat der Fachleute des Ministeriums ein Disziplinarverfahren gegen Junk als damaligen Goslarer OB eingeleitet habe. Dies war wenige Tage vor der entscheidenden Wahl geschehen und dann auch in der Lokalzeitung ausführlich berichtet worden. Junk witterte daraufhin eine Wahlbeeinflussung.

Arbeiten die Ereignisse rund um die OB-Wahl in Goslar im Innenausschuss auf (von links): André Bock, Veronika Bode, Christoph Plett, Ingo Marek als Leiter der Kommunalabteilung, Philip Stomberg von der Kommunalaufsicht, Stephan Manke und Doris Schröder-Köpf. | Archiv-Foto: Klaus Wallbaum

Die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Kathrin Söfker, erklärte dazu: „Wir haben nicht genau festgestellt, wer das Disziplinarverfahren eingeleitet hat. Das Verhalten von Herrn Manke mag verwaltungsrechtlich nicht rechtmäßig gewesen sein. Wir haben aber auf jeden Fall keine Anhaltspunkte für eine Straftat gesehen. Solche wären vorhanden gewesen, wenn sich der Betreffende bewusst und in schwerwiegender Weise von Recht und Gesetz entfernt hätte. Derartige Anhaltspunkte für sachfremdes und willkürliches Verhalten haben wir bei Herrn Manke allerdings nicht gesehen.“

Dieser Artikel erschien am 30.5.2024 in Ausgabe #098.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum