Der Deutsche Städte- und Gemeindebund (DSGB) hatte einen Vorstoß gewagt – und von den Kommunalverbänden in Niedersachsen kamen zustimmende Reaktionen. Der Versandhandel, so lautete die Initiative, solle für jedes zugestellte Paket eine Abgabe an den Staat leisten, eine sogenannte „Paketsteuer“. Die Rede war von rund drei Prozent des Warenwertes, und DSGB-Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg schätzte bundesweit sogar jährliche Einnahmen von bis zu 1,5 Milliarden Euro.

Nun kommt von Niedersachsens Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) ein klares Nein zu dieser Forderung. „Eine Paketsteuer wirkt nicht lenkend, sie verteuert nur den Versandhandel. Darin liegt aber keine Lösung des Problems“, sagte Hilbers dem Politikjournal Rundblick. Es dürfe nicht darum gehen, den Versandhandel weniger attraktiv zu gestalten. Man müsse im Gegenteil alles tun, damit die Innenstädte attraktiver werden.
Die von Landsberg angestoßene Diskussion richtet sich darauf, dass die in einer Stadt ansässigen Produktions- und Handelsunternehmen Gewerbesteuer und Grundsteuer dafür entrichten, dass sie die Verkehrswege und andere kommunale Dienste in Anspruch nehmen. Die Versandhändler wie beispielsweise Amazon hingegen würden diese Steuern nicht entrichten, aber mit ihren Fahrzeugen die Wege zu den Kunden dennoch nutzen. Vor Jahren entstand daher beispielsweise im Städtetag die Idee, die Versandhändler zur Abgabe der Pakete in Lagerstationen am Stadtrand zu verpflichten. Gegen eine Gebühr würden die Kommunen dann selbst für die Zustellung an der Haustür – beispielsweise zweimal täglich – sorgen. Bisher hat dieses Modell noch keinen großen Anklang gefunden. Landsbergs Idee einer „Paketsteuer“ geht auch darüber hinaus.
Hilbers hat nun im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick ausführlich zu der Debatte Stellung genommen. Der Minister sagte zunächst, er bezweifele den gewünschten Effekt einer Verhaltensänderung bei den Kunden, wenn es eine solche Steuer geben sollte. Die Onlinehändler würden geneigt sein, die Mehrkosten auf ihre Kunden umzulegen. Das andere Problem liege darin, dass man mit einer solchen Steuer auch jene bestrafen würde, die ihre Arbeitsbedingungen schon angepasst haben. „Wir dürfen doch nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Viele Händler haben die Zeichen der Zeit schon erkannt und in den Aufbau eines Internet-Shops investiert. Sie haben sich ein zweites Standbein mit dem Online-Handel aufgebaut." Gerade diese Händler würden mit einer neuen Paketsteuer empfindlich getroffen werden. Wer auf der einen Seite die Digitalisierung fördere, dürfe sie nicht – wie hier mit Bezug auf die Ausdrucksform des Online-Handels – gleichzeitig noch bestrafen. „Dann wären die Bekenntnisse zur Digitalisierung nämlich unglaubwürdig“, meint der Finanzminister.
Auch rechtlich sieht Hilbers einige offene Fragen: Jede neue Steuer müsse einer schon definierten Steuerart zugewiesen werden – und seine Experten meinten, dass eine Definition als Landessteuer wohl nicht in Betracht kommen könne. Wenn es aber um eine Sonderabgabe mit oder ohne Zweckbindung gehe, dann stelle sich die Frage nach der Gleichbehandlung. Es gehe also darum, ob es richtig sein könne, nur den Onlinehandel zu besteuern und den stationären Handel nicht. Auch die Art der Bestellung – ob per Internet oder per Telefon – könne ein wichtiges Kriterium der Zuordnung werden. Außerdem habe der Bund sich auf OECD-Ebene bisher dafür ausgesprochen, auf nationale Digitalsteuern zu verzichten.