Die Kommunalverbände haben sich vorgenommen, am heutigen Mittwoch vor dem Landtagsgebäude in Hannover ein beeindruckendes Bild zu zeigen. Bürgermeister, Landräte, kommunale Mandatsträger und kommunale Beschäftigte wollen auf die Not der Kommunen aufmerksam machen. Das ist nicht nur ihr gutes Recht, es ist auch geboten - denn die Finanzkrise trifft die Rat- und Kreishäuser besonders hart. Das liegt nicht zuletzt an den in jüngster Zeit deutlich gestiegenen Tarifleistungen, die den Mitarbeitern zustehen. Und es liegt an den immer stärker wachsenden Aufgaben, die vom Bund und vom Land den Kommunen überwiesen wurden. Das Politikjournal Rundblick liefert deshalb in der heutigen Ausgabe einen Kommunal-Schwerpunkt: Wir beschreiben die Problemlage, mögliche Lösungswege und die politischen Konstellationen, die zu dieser Krise geführt haben.
Gewarnt werden muss allerdings vor der Vorstellung, neben diesem stark überwölbenden Thema wäre "sonst nicht viel los" in der Landespolitik. Sicher, die kommunale Finanzkrise ist bestimmend, und sicherlich wird auch Ministerpräsident Olaf Lies in der heutigen Regierungserklärung auf das Thema ausführlich eingehen. Fest damit gerechnet werden muss, dass ihm Oppositionsführer Sebastian Lechner in der anschließenden Aussprache zeigen wird, wo aus seiner Meinung die großen Defizite in der rot-grünen Politik gegenüber den Kommunen liegen. Später wird der Landtag dann noch den Untersuchungsausschuss zur Justizaffäre einsetzen - auch das ist ein Schwerpunkt.

Gleichzeitig droht in der öffentlichen Wahrnehmung ein Thema an den Rand gedrängt zu werden, das wichtig und bedeutsam ist nicht nur für die 214.000 Landesbeschäftigten in Niedersachsen, sondern für die politische Kultur insgesamt. Es geht um die Änderung disziplinarrechtlicher und beamtenrechtlicher Vorschriften. Der wesentliche Inhalt der Reform, die heute vom Landtag mit der rot-grünen Mehrheit beschlossen werden soll, lautet so: Künftig soll die jeweilige Dienststelle selbst entscheiden können, wenn ein Beamter wegen grober Pflichtverletzung eine Sanktion bekommen soll - einen Verweis, eine Aberkennung der Bezüge oder sogar den Verlust des Beamtenstatus. Das zielt vor allem auf Mitarbeiter, die nicht mehr die Gewähr bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung einzutreten - also so zu agieren, wie es das Recht verlangt.
Zunächst klingt das ganz gut: Man könnte auf diesem Weg schneller verfassungsfeindliche Kräfte aus dem öffentlichen Dienst fernhalten. Bisher nämlich muss der Staat den betreffenden Beamten erst verklagen und auf ein Urteil warten, das sich womöglich erst nach Monaten anschließt. Solange würde er weiter seine Bezüge erhalten können. Also ein Fortschritt zum Schutz der Demokratie?
Die geplante Neuregelung, die SPD und Grüne gegen den geschlossenen Protest von Gewerkschaften und Beamtenbund durchsetzen wollen, birgt eine große Missbrauchsgefahr: Dienststellen könnten versucht sein, unbequeme und widerspruchsfreudige Beamte zu sanktionieren - nicht weil sie Verfassungsfeinde sind, sondern weil behauptet wird, sie hätten verfassungsfeindliche Bestrebungen. Die neuen Möglichkeiten der Dienststelle könnten zudem geeignet sein, diejenigen Beamten einzuschüchtern, die der vorgegebenen Linie mal gern ihre eigene Meinung und ihre eigenen Einwände entgegensetzen. Ein Klima des Duckmäusertums und der Entscheidungs-Verweigerung, über das zuweilen mit Blick auf die staatliche Bürokratie geklagt wird, würde so noch gefördert werden. Und dann gibt es noch einen Kritikpunkt: Wenn Rot-Grün mit der geplanten Neuregelung den Dienststellen in Ministerien, Landes- und Kommunalbehörden neue Möglichkeiten zur Sanktionierung von Mitarbeitern an die Hand gibt, dann gibt es doch die Gefahr, dass diese Möglichkeiten unter einer Regierung mit einer anderen politischen Farbe als derzeit viel radikaler und rabiater angewandt werden. Wer schützt die Beamten vor dem Missbrauch von politischer Macht? Dass ein verschärftes Disziplinarrecht ein Weg wäre, die Widerspruchsfreude und Resilienz von staatlichen Mitarbeitern gegenüber einer willkürlichen politischen Führung zu stärken, ist doch wohl eher unwahrscheinlich, oder?
Daher von hier der Rat an die rot-grüne Mehrheit im Landtag: Lasst es sein mit der geplanten Gesetzesnovelle, setzt sie ab von der Tagesordnung. Sie ist doch weder durchdacht noch angebracht, sie spricht mehr von Aktionismus als von einer nüchternen Beurteilung der Fakten. Noch ist Zeit dazu.
Hier die Rundblick-Themen von heute:
Ich wünsche Ihnen einen guten Start in die wunderschöne Vorsommer-Woche - mit Landtagssitzung und allem drum herum. Möge bei den politischen Beschlüssen, die gefasst werden, am Ende die Weisheit siegen.
Klaus Wallbaum


