21. Nov. 2021
Parteien

Kein Recht auf Mitwirkung? Fraktionslose klagen gegen ihre Behandlung im Landtag

Zwei Gruppen von ehemaligen AfD-Landtagsabgeordneten gehen vor Gericht. Ihr gemeinsames Ziel: Mehr Rechte für Fraktionslose. | Foto: Landtag Niedersachsen, Pattanaphong Khuankaew / Gettyimages

Als die AfD-Fraktion noch eine Fraktion war, hatte sie alle Rechte wie die übrigen auch – sie konnte Anträge stellen, in den Ausschüssen mitentscheiden, wurde bei der Einteilung der Rederechte gleichberechtigt behandelt, bekam Sitze bis in die erste Reihe des Plenums und hatte einen eigenen Stab an Mitarbeitern. Dann zerbrach die Fraktion, und seither sitzen die bisher neun Abgeordneten relativ vereinzelt in der letzten Reihe des großen Plenarsaals. Sie fallen weitaus weniger auf als bisher, sind auch in ihren Rederechten auf sehr knappe Beiträge beschränkt und gliedern sich in drei Grüppchen auf: Sechs Abgeordnete, die der AfD nach wie vor die Treue schwören, drei andere Abgeordnete, die mit diesen verfeindet sind und teilweise den „Liberal-konservativen Reformern“ (LKR) angehören, sowie ein früherer SPD-Politiker, der mit den ehemaligen AfD-lern bisher nicht gemeinsame Sache machen will.

Klage vor Gericht: Finanzielle Ausstattung der fraktionslosen Abgeordneten sei geringer

Die spannende Frage ist nun, ob dieses geringe Ausmaß an Rechten und Wirkungsmöglichkeiten der fraktionslosen Abgeordneten mit der Landesverfassung in Einklang steht. Zwei Gruppen wollen diese Frage nun vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg klären lassen. Schon Ende September reichten die AfD-Abgeordneten Peer Lilienthal und Stephan Bothe eine Klage ein. Ihr Ansatzpunkt waren die Finanzen: Da die finanzielle Ausstattung der fraktionslosen Abgeordneten geringer sei als die der Abgeordneten mit Fraktionsanbindung (weil es spezielle Zuschüsse für jede Fraktion gibt), verstoße die entsprechende Bestimmung des Niedersächsischen Abgeordnetengesetzes (NAbgG) gegen die Landesverfassung. Auch das Instrument der „Gruppe“ sieht das niedersächsische Recht nicht vor. „Gruppen“ sind im parlamentarischen Verständnis Zusammenschlüsse von Abgeordneten, die die Mindestgröße der Fraktionen nicht erreichen, sich aber sehr wohl zur engen Zusammenarbeit im Landtag zusammengefunden haben. Die neun früheren Mitglieder der AfD-Fraktion teilen sich in zwei Gruppen auf, eine um die frühere Fraktionschefin Dana Guth, die mittlerweile in der LKR mitarbeitet, eine andere um die AfD-Abgeordneten Klaus Wichmann, Bothe und Lilienthal. Wie es heißt, befindet sich dieses Verfahren in Bückeburg noch in der Prüfung – dabei geht es auch darum, ob die Formvorschriften ausreichend beachtet worden sind.

Antrag auf einstweilige Anordnung: Landtags-Geschäftsordnung soll überarbeitet werden

Für das zweite Verfahren stehen die Abgeordneten Guth, Jens Ahrends und Stefan Wirtz. Sie peilen weniger auf das Abgeordnetengesetz als vielmehr auf die Landtags-Geschäftsordnung und die dort eingeräumten Rechte für fraktionslose Abgeordnete. Das bezieht sich auf Antragsrechte, Rederechte oder die Vertretung im Ältestenrat, der die Tagesordnung des Plenums vorbereitet. Die Kläger unterstreichen das mit einem Antrag auf einstweilige Anordnung. Das heißt, sie wollen eine eilige Festlegung des Staatsgerichtshofs dergestalt erreichen, dass die bisherigen Rechte nicht der Verfassung entsprechen. Ansatzpunkt sowohl für die erste Klage von Lilienthal und Bothe, als auch für die zweite von Guth, Ahrends und Wirtz ist Artikel 19 der Landesverfassung. Darin heißt es: „Die Fraktionen und die Mitglieder des Landtags, die die Landesregierung nicht stützen, haben das Recht auf Chancengleichheit in Parlament und Öffentlichkeit. Sie haben Anspruch auf die zur Erfüllung ihrer besonderen Aufgabe erforderliche Ausstattung.“ Daraus könnte abgeleitet werden, dass nicht nur Oppositionsfraktionen (derzeit Grüne und FDP) besser bezuschusst werden müssten als die Regierungsfraktionen (derzeit SPD und CDU), sondern auch die fraktionslosen Abgeordneten, die die Landesregierung nicht unterstützen – also zumindest die neun fraktionslosen Abgeordneten der früheren AfD-Landtagsfraktion.

Auch der AfD-Abgeordnete Wichmann plant eine verfassungsgerichtliche Klärung seines Status. Unlängst hatte er beantragt, bei der Feierstunde des Parlaments zu „75 Jahren Niedersachsen“ auch sprechen zu dürfen – und er bezog sich auf einen Passus in der Geschäftsordnung, in dem dies auch so vorgesehen ist. Aber Landtagspräsidentin Gabriele Andretta entschied anders, trug das zu Beginn der Sitzung vor und hörte keinen Widerspruch, nahm also an, alle Abgeordneten seien in diesem Punkt mit der Präsidentin einig gewesen. Wichmann widersprach und sieht sich nun schlecht von Andretta behandelt. Er kündigte an, den Vorgang nach Bückeburg zu klagen. Auch dieser Streit steht unter der generellen Überschrift: Welche Rechte haben die Fraktionslosen in Niedersachsen?

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #209.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum