Die gestiegenen Kosten für Energie, Lebensmittel und Personal lassen auch die Teilnahmebeiträge für Bildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit in die Höhe schnellen. Die Kostenübernahme durch das Land bleibt allerdings auf demselben Niveau wie zuvor stehen. Die dadurch entstehende Lücke müssen dann die Teilnehmer selbst zahlen – was sich nicht jeder leisten kann. „Wir schließen dadurch inzwischen deutlich mehr als nur Kinder aus einkommensschwachen Familien aus“, beklagt Nils Lüking, seit Februar neuer geschäftsführender Referent beim Bund der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) in Niedersachsen.

Über das Sozialministerium erhielten die Jugendverbände 23 Euro pro Tag pro Teilnehmer. Die tatsächlichen Kosten lägen aktuell aber je nach Einrichtung bei 39 bis 42 Euro – die Tendenz gehe in Richtung 50 Euro, berichtet Lüking im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Kurse, in denen neue Gruppenleiter für die Jugendarbeit ausgebildet werden, die dann später eigenständig Freizeiten und Zeltlager begleiten können, könnten inzwischen mit insgesamt bis zu 130 Euro zu Buche schlagen. „Dann müssen wir Jugendlichen, die sich weiterbilden und engagieren wollen, noch mehr Geld abnehmen. Das widerspricht aber dem, wofür wir stehen.“ Auch die Kosten für Zeltlager steigen derzeit stark an, berichtet der BDKJ-Referent. Durch das Eintreiben von Drittmitteln, etwa durch kommunale Förderung oder Spenden lokaler Bäckereien, versuche man, die Kostensteigerungen auszugleichen. Aber allmählich komme man an einen Punkt, an dem das kaum noch gelinge.
Die Kostensteigerungen belasten die Jugendverbände in einer Zeit, in der sie ohnehin stark zu kämpfen haben. Die Corona-Pandemie hat ihre Spuren hinterlassen: Zahlreiche Angebote mussten zwangsweise pausieren, so auch die Jugendleiter-Schulungen, die nur notdürftig digital angeboten werden konnten. „Es fehlen uns gut zwei Jahrgänge von Jugendleitern. Wir merken die Delle von zwei Jahren, in denen wir nicht ausbilden konnten“, berichtet Lüking.
„Der Bedarf nach Freizeiten ist da, aber wir können ihn gerade nicht so bedienen, wie früher, weil uns schlichtweg die Gruppenleiter fehlen.“ Über das „Startklar“-Programm des Landes wurde den Jugendverbänden im vergangenen Jahr zwar hohe Summen für ihre Bildungs-, Freizeit- und Erholungsangebote zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2022 wurden die Angebote der Jugendverbände mit 40 Euro pro Tag und Teilnehmer gefördert. Das Geld wirkte allerdings nur wie ein Booster, nicht wie ein Polster.
Die Regierungskoalition in Niedersachsen hat sich zwar vorgenommen, die komfortable Finanzierung der Jugendarbeit, wie sie durch das „Startklar“-Programm möglich war, fortzuführen. Wie das konkret aussehen soll, steht allerdings noch nicht fest. Im Sozialministerium hat man sich derweil darangemacht, die bereits unter der rot-schwarzen Vorgängerregierung angedachte Novelle des Jugendförderungsgesetzes vorzubereiten. Dieser Prozess wird allerdings noch einige Zeit in Anspruch nehmen.
Wie das Sozialministerium auf Rundblick-Anfrage erläuterte, solle am Anfang dieses Prozesses zunächst ein Gutachten erstellt werden, in dem rechtliche und fachliche Eckpunkte des neuen Gesetzes aufgegriffen werden sollen. Im dritten Quartal folge eine Ausschreibung. Eine Erhöhung der Fördersätze für die Jugendarbeit ist mit dem Beginn des Gesetzgestaltungsprozesses allerdings in keiner Weise verbunden. Beim BDKJ erhofft man sich von der Gesetzesnovelle eine stabilere Finanzierung der Jugendarbeit. Der starke Fokus auf der Bildungsarbeit sowie die Abrechnung nach Teilnehmertagen, die es derzeit beim Jugendförderungsgesetz gebe, entspreche nicht mehr der modernen Jugendverbandsarbeit, sagt Lüking. Gremienarbeit, die für Jugendliche wie Demokratiebildung wirken könne, sowie Freizeitangebote oder Kooperation mit Ganztagsschulen müssten in die Berechnung der Finanzierung stärker mit einfließen.
Für kleinere Verbände sei es außerdem herausfordernd, wenn sie mit ihren Teilnehmertagen Jahr für Jahr knapp um die Schwellenwerte herum liegen würden. Darüber definiert sich, wie viele Stellen für Bildungsreferenten ein Verband finanziert bekommt. Die Unsicherheit führe zu befristeten Verträgen, die in Zeiten von Fachkräftemangel wiederum dazu führten, dass diese Stellen nicht besetzt werden können, führt Lüking aus. Das Hauptamt sei allerdings wichtig, um weitere Ehrenamtliche gewinnen zu können. Zudem schlägt Lüking eine Art Startfinanzierung für neue Jugendverbände vor.
Gerade migrantische Organisationen scheiterten an den hohen Hürden, die das Gesetz vorsieht, etwa an der Vorgabe, in mindestens der Hälfte der Landkreise Niedersachsens aktiv zu sein. Inzwischen sehen sich die Jugendverbände neuen Herausforderungen finanzieller Art ausgesetzt. Im Haushaltsentwurf auf Bundesebene sind für das kommende Jahr Kürzungen um 18,6 Prozent für den Kinder- und Jugendplan des Bundes sowie im Umfang von 23,8 Prozent im Bereich der Freiwilligendienste vorgesehen. Der BDKJ warnt, dass angesichts dieser Finanzierungslage zahlreiche Angebote vor dem Aus stehen könnten.


