Kartellbehörde ermittelt gegen zehn Strom- und Gasversorger
Über drei Jahre, seit 2015, hat die beim Wirtschaftsministerium angesiedelte Landeskartellbehörde die Grundversorgungspreise für Strom und Gas überprüft – und dabei Unregelmäßigkeiten festgestellt. In mehreren Fällen wichen die von den Verbrauchern verlangten Preise von den Durchschnittswerten ab. In einem Fall, bei E.on-Vertrieb Deutschland, haben sich Kartellbehörde und Unternehmen schon in einer Art Vergleich verständigt, die Preise zu senken. Dieser Versorger war über das ganze Land verteilt in einigen Gebieten der Grundversorger. In zehn anderen Fällen laufen noch Ermittlungen – beim Strom GEW Wilhelmshaven, Innogy im Raum Osnabrück, Stadtwerke Bad Harzburg, Stadtwerke Springe und SVO (außerhalb von Celle). Beim Gas sind es auch Innogy im Raum Osnabrück, die Teutoburger Energie Netzwerk eG und die Stadtwerke Emden, Schneverdingen-Neuenkirchen und Stade. Alle wurden jetzt aufgefordert, ihre Beschaffungskosten, Gewinnmargen und Vertriebskosten darzulegen. Nach der Überprüfung wird sich dann herausstellen, ob die hohen Preise zu Recht verlangt werden (etwa weil das Unternehmen hohe Mahnkosten hat) oder ob die Unternehmen sich verpflichten müssen, ihre Preise zu senken.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #98.