Christian Lauenstein, Sprecher von Justizministerin Barbara Havliza, hat auf einen Erfolg der Rechtsprechung hingewiesen: 2021 sei es gelungen, insgesamt 46.000 Tage (das entspricht 130 Jahre) an „Ersatz-Freiheitsstrafen“ in niedersächsischen Strafgerichten abzuwenden. Eine „Ersatz-Freiheitsstrafe“ muss jemand absitzen, der eigentlich eine Geldstrafe zahlen soll, dieser Aufforderung aber nicht nachkommt. Wie Lauenstein erklärte, gibt es in diesen Fällen besondere Möglichkeiten: Ein Berater könne dem Verurteilten helfen, die finanziellen Verhältnisse zu ordnen und Ratenzahlungen zu organisieren. Außerdem könne soziale Arbeit („Schwitzen statt sitzen“) vereinbart werden.