29. Mai 2022 · 
Justiz

Justiz konnte 46.000 Tage Ersatz-Freiheitsstrafen abwenden

Christian Lauenstein, Sprecher von Justizministerin Barbara Havliza, hat auf einen Erfolg der Rechtsprechung hingewiesen: 2021 sei es gelungen, insgesamt 46.000 Tage (das entspricht 130 Jahre) an „Ersatz-Freiheitsstrafen“ in niedersächsischen Strafgerichten abzuwenden. Eine „Ersatz-Freiheitsstrafe“ muss jemand absitzen, der eigentlich eine Geldstrafe zahlen soll, dieser Aufforderung aber nicht nachkommt. Wie Lauenstein erklärte, gibt es in diesen Fällen besondere Möglichkeiten: Ein Berater könne dem Verurteilten helfen, die finanziellen Verhältnisse zu ordnen und Ratenzahlungen zu organisieren. Außerdem könne soziale Arbeit („Schwitzen statt sitzen“) vereinbart werden.

Dieser Artikel erschien am 30.5.2022 in Ausgabe #100.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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