2. Feb. 2022
Inneres

Jeder zehnte Niedersachse wird beim Zensus 2022 persönlich befragt

Die Ära der Volkszählungen in Deutschland neigt sich dem Ende zu. Der Zensus 2022 wird voraussichtlich die letzte große Datenerhebung per Fragebogen sein. Schon die nächste Bevölkerungszählung im Jahr 2031 wird ohne persönliche Interviews ablaufen, kündigt das Statistische Bundesamt (BdSt) an.

Foto: Statistische Ämter des Bundes und der Länder

Zukünftig soll der EU-weite Zensus in Deutschland als rein registerbasiertes Verfahren stattfinden, bei der schon vorhandene Informationen aus den Verwaltungen genutzt werden. „Für den so genannten Registerzensus werden keine zusätzlichen Befragungen mehr nötig sein“, sagt BdSt-Abteilungsleiterin Katja Wilken. Bei der letzten großen Haushaltsbefragung werden ab 15. Mai insgesamt 10,2 Millionen Menschen an 2,2 Millionen Anschriften befragt. Außerdem sind für die Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) insgesamt 23 Millionen Eigentümer per Brief angeschrieben worden. „Hierbei handelt es sich, in Ermangelung eines zentralen Wohnraumregisters, um eine Vollerhebung. So werden all die Personen angeschrieben in deren Besitz sich Wohnraum befindet. Das betrifft in Niedersachsen rund 2,5 Millionen Auskunftspflichtige“, berichtet Thorben Gieseler vom Landesamt für Statistik Niedersachsen (LSN). Bei der Haushaltsbefragung wird dagegen nur jeder zehnte Niedersachse teilnehmen. „Die Stichprobe umfasst rund 800.000 Personen.“

„Bundesweit werden ab dem Stichtag im Mai rund 100.000 Erhebungsbeauftragte im Einsatz sein“

Der Zensus ist ein Gemeinschaftsprojekt aller statistischen Ämter. Eine zentrale Rolle spielen dabei die Kommunen und die Erhebungsbeauftragten. „Bundesweit werden ab dem Stichtag im Mai rund 100.000 Erhebungsbeauftragte im Einsatz sein“, kündigt Stefan Dittrich an, der das Vorhaben beim BdSt leitet. Für das Anwerben, die Schulung und die Aufgabenverteilung der ehramtlichen Interviewer sind die Erhebungsstellen in den Kommunen zuständig. Die Erhebungsstellen müssen außerdem mit Erinnerungs- und Mahnschreiben sicherstellen, dass alle in die Stichprobe einbezogenen Bürger ihrer Auskunftspflicht nachkommen. Für die Verarbeitung der Papierfragebögen per Scanner sowie die Prüfung auf Vollständigkeit und Inhalt sind jedoch die Statistischen Landesämter zuständig.

Fast zwei Drittel der Kosten für den Zensus tragen die Länder

Das Statistische Bundesamt rechnet für den Zensus 2022 mit Gesamtkosten von 1,5 Milliarden Euro. Der Bund zahlt davon 566 Millionen Euro aus seinen Mitteln, die restlichen 941,7 Millionen zahlen die Länder. „In Niedersachsen sind die Gesamtkosten mit 84,25 Millionen Euro kalkuliert“, sagt LSN-Sprecher Gieseler. Laut dem Bundesamt wird das Geld gut angelegt. „Der Zensus ist ein bedeutendes Großprojekt mit hoher gesellschaftlicher Relevanz, welches einer genauen und sicheren Planung bedarf“, sagt Wilken und betont: „Der Mehrwert, den wir mit den präzisen Daten des Zensus generieren, übersteigt die Kosten bei Weitem.“ Schließlich werden die Ergebnisse als Grundlage für wichtige Entscheidungen und Planungen herangezogen.

Anhand der Zensus-Daten werden etwa die Wahlkreise eingeteilt, die Stimmverteilung der Länder im Bundesrat festgelegt, der Länderausgleich und der kommunale Finanzausgleich berechnet sowie die Verteilung von EU-Fördermitteln und Steuermitteln bestimmt. „Der Zensus 2022 gibt uns des Weiteren einen differenzierten Überblick zu den Gebäuden und Wohnungen im Land“, sagt Dittrich. Durch die Befragung der Eigentümer soll erstmals die Wohnungsstruktur nach Merkmalen wie Größe, Ausstattung, Nutzung oder Baualter abgebildet werden. „Ebenso wird erstmals in dieser Form eine amtliche Preismessung für den Mietbestand Teil des Zensus 2022 sein.“

"Höchstes Augenmerk" liegt auf Datenschutz und Statistikgeheimnis

Auf das Statistikgeheimnis und den Datenschutz wollen die Statistiker beim anstehenden Zensus „höchstes Augenmerk“ legen. In den Gesamtkosten für die Volkszählung seien auch Investitionen in die IT-Entwicklung und in strenge Vorkehrungen für Datenschutz und IT-Sicherheit enthalten. „Das vom Bundesverfassungsgericht im Volkszählungsurteil 1983 festgeschriebene Rückspiel-Verbot untersagt es, personenbezogene Angaben an Behörden außerhalb der Statistik weiterzugeben oder zurück zu übermitteln“, erklärt der Chefstatistiker. Polizei, Finanzamt, Meldeämter oder sonstige Behörden dürfen keine Infos bekommen. Dittrich: „Es gilt das Einbahnstraßenprinzip: Die Daten fließen nur in eine Richtung – hin zu den statistischen Ämtern.“ 


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Dieser Artikel erschien in Ausgabe #021.
Christian Wilhelm Link
AutorChristian Wilhelm Link