Der PUA ist wie der Landtag eine Baustelle - allerdings eine juristische - Foto: Jakob Brüning[/caption]
Der Vorstoß von CDU und FDP folgte aus den bisherigen Erfahrungen einer nur sehr beschränkten Aussagegenehmigung, die den Zeugen (vor allem Beamten von Polizei, LKA und Verfassungsschutz) vom Innenministerium erteilt wurde. Nachdem nun der juristische Dienst des Landtags dieses Verhalten als verfassungsrechtlich bedenklich einstufte, lieferte Innen-Staatssekretär Stephan Manke eine neue Begründung für Aussagegenehmigungen. Daraus folgt allerdings, dass die bisherigen Einschränkungen bleiben – sie sollen nur ausführlicher begründet werden. Ein neuer Auftrag an die Landtagsjuristen, diese Antwort des Ministeriums auf die Bedenken rechtlich einzuschätzen, wurde im Untersuchungsausschuss nicht erteilt. Rot-Grün lehnte einen entsprechenden Oppositionsantrag ab.
Aus den Reihen von Union und FDP wird nun die Sorge laut, die Ausschussvernehmungen könnten sich unendlich lange hinziehen – da mindestens 50 Zeugen für mehrere Themen benannt sind, jede Sitzung aber meistens nur für eine Vernehmung reicht. Dazu kommt noch die angekündigte Klage von CDU und FDP vor dem Staatsgerichtshof gegen die vom Innenministerium stark eingeschränkte Aussagepraxis. Diesem Vorstoß schließen sich SPD und Grüne, wie im Ausschuss klar wurde, nicht an. Mit der Klage droht eine mehrmonatige Unterbrechung der Zeugenvernehmung, da ja die Opposition keine verfassungsrechtlich zulässige Grundlage für die Befragung im Ausschuss sieht. „Verfassungskonform ist die neue Position des Innenministeriums auch nicht“, sagte der FDP-Landesvorsitzende Stefan Birkner. Spekuliert werden kann nun, ob Christ- und Freidemokraten wegen dieser schwierigen Bedingungen einen Abbruch der Ausschussarbeit erwägen werden.
Unterdessen gerät Verfassungsschutz-Präsidentin Maren Brandenburger mit einer E-Mail aus ihrem Hause vom 30. September 2015 unter Druck. Seit 2013 hatte Rot-Grün das Ziel angepeilt, Minderjährige nicht mehr beim Verfassungsschutz erfassen zu lassen. Eine Rechtsänderung ließ aber auf sich warten, und in der Mail erklärte ein Verfassungsschützer, dass seiner Meinung nach „bereits heute“ (also Ende 2015) die Daten von Jugendlichen unter 16 Jahren nicht mehr gespeichert werden sollten. Die Rechtslage sagte zu diesem Zeitpunkt allerdings noch etwas anderes aus. Ist also wegen einer voreiligen und rechtlich nicht begründeten Änderung der Praxis beim Verfassungsschutz Safia S. aus dem Blickfeld der Behörde verschwunden oder gar nicht erst hineingeraten, obwohl sie sich salafistisch radikalisierte? Safia S. hatte im Februar 2016 ein Messerattentat auf einen Polizisten verübt. Im Untersuchungsausschuss wurde Behördenleiterin Brandenburger im September 2016 nach dieser Mail gefragt. Sie erklärte, ihr sei über dieses Schreiben „berichtet worden“ und es sei nur darum gegangen, „eine besondere Verhältnismäßigkeitsprüfung“ anzusetzen. Tatsächlich kommt die Mail aber zu einem anderen Schluss, nämlich einem klaren Nein zur weiteren Speicherung der Daten Minderjähriger unter 16.

