
Der Ausschluss von fünf Kandidaten vor den anstehenden Bürgermeister- und Landratswahlen in Niedersachsen, darunter vier AfD-Funktionären, sorgt weiter für politischen Wirbel. Wie dem Politikjournal Rundblick jetzt bekannt wurde, hat die Linie der rot-grünen Landtagsfraktionen bei Kommunalpolitikern von SPD und Grünen nicht nur Zustimmung erfahren – sondern teilweise auch scharfe Kritik. In Hannover sah das Innenministerium offenbar in zwei Fällen "Zweifel an der Verfassungstreue" der AfD-Bewerber für das Oberbürgermeister- und das Regionspräsidentenamt, doch die lokalen Ausschüsse setzten sich über diese Hinweise hinweg. In Northeim hat sich die Landrätin Astrid Klinkert-Kittel (SPD) von vornherein dem von Innenministerin Daniela Behrens (SPD) vorgegebenen Verfahren entzogen und alle Bewerber zugelassen.
Die neue Wahlausschluss-Regelung in Niedersachsen, die erst Ende April vom Landtag mit rot-grüner Mehrheit eingeführt wurde, sorgt seit Monaten bundesweit für eine aufgeheizte Debatte. Mit der Reform wurden die lokalen Wahlausschüsse, die sich aus ehrenamtlichen Vertretern zusammensetzen, noch einmal ausdrücklich zur Überprüfung der Verfassungstreue von Bürgermeister- und Landratskandidaten aufgefordert. Da in diesen Funktionen Beamte wirken, müsse man alle Bewerber auf ihre Haltung zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung (fdGO) abchecken. Dazu, und das ist neu, könne auch die Kommunalaufsicht (bei Kreisen das Innenministerium) um eine Stellungnahme gebeten werden – und diese wiederum kann Erkenntnisse des Verfassungsschutzes anfordern. Kommunalaufsicht und Verfassungsschutz ressortieren beide im Innenministerium. Mit diesem neuen Verfahren wurde vier AfD-Politikern die Kandidatur per Beschluss des lokalen Wahlausschusses verweigert: Stephan Bothe (Landrat Lüneburg), Thorsten Moriße (OB Wilhelmshaven), Martin Sichert (Landrat Friesland) und Justin Vogel (Bürgermeister Herzberg).
Inzwischen sind weitere Widersprüche bekannt geworden. Im „Leitfaden“ des Innenministeriums für den Ablauf der Verfassungstreue-Prüfung steht ausdrücklich, dass die bloße Mitgliedschaft in einer als gesichert extremistisch eingestuften Partei die fehlende Nähe zur fdGO nicht begründen kann – wohl aber ein Indiz sein kann. Nun kam es im Fall der hannoverschen OB-Kandidatin Jessica Schülke (Landtagsabgeordnete) und des Kandidaten für das hannoversche Regionspräsidentenamt, Nicolas Lehrke (einstiger AfD-Generalsekretär) zu einer Besonderheit: In den Gutachten des Verfassungsschutzes für beide wurden nach Rundblick-Informationen angebliche Makel erwähnt. Bei Lehrke hieß es, mit der Aktenlage könnten „Zweifel an der Verfassungstreue begründet“ werden. Weitergehende Erkenntnisse gegen ihn lägen nicht vor. Bei Schülke war es offenbar ähnlich, auch hier wurde in dem Gutachten mit Hinweis auf die Parteifunktionen und die MdL-Eigenschaft ein Freibrief des Verfassungsschutzes für ihre OB-Kandidatur verwehrt. Und das, obwohl auch Schülke keine Zitate oder Äußerungen vorgehalten worden sein sollen, die eine angeblich fehlende Verfassungstreue begründen könnten. Hannovers Stadtwahlleiter Sascha Kusz nahm den Hinweis des Ministeriums nicht zum Anlass, von der Zulassung Schülkes abzuraten. Bei einer Enthaltung im Wahlausschuss wurde die Kandidatur daraufhin gebilligt. Im Fall des Regionspräsidentschaftskandidaten Lehrke überzeugten die Hinweise des Innenministeriums den Regions-Wahlausschuss ebenfalls nicht. Regionsrat Jens Palandt (Grüne) erklärte zu Beginn der Sitzung, die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl sei für ihn das leitende Kriterium – und sodann wurde Lehrke bei zwei Enthaltungen zugelassen. Auch bei Lehrke bezog das Innenministerium die Zweifel lediglich auf seine Parteifunktionen, nicht auf konkrete Äußerungen.
Der AfD-Fraktionschef im Landtag, Klaus Wichmann, sieht in den Wahlausschuss-Regeln einen „handfesten Skandal“. Die Wahlausschüsse als Laiengremien seien mit der Frage der Zulassung von Bewerbern überfordert gewesen. Das Innenministerium habe mit den Verfassungsschutz-Gutachten versucht, die Entscheidungen zu steuern – mit sehr fragwürdigen Begründungen. Anstatt sich mit der Frage der Verfassungstreue der Bewerber intensiv und individuell auseinanderzusetzen, habe man auf Parteifunktionen und formale Ämter als Begründung zurückgegriffen. „Je fragwürdiger solche Begründungen für Grundrechtseinschränkungen sind, desto stärker wird damit das Rechtssystem beschädigt“, sagt Wichmann.


