Ralf Selbach, Vorstandsvorsitzender des DRK-Landesverbandes Niedersachsen, begrüßt die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite durch Innenminister Boris Pistorius (SPD). „Der längerfristige Einsatz unserer ehrenamtlichen DRK-Kräfte bei der Unterbringung und Betreuung der ukrainischen Flüchtlinge ist somit sichergestellt“, sagt Selbach. Zusammen mit Vertretern anderer Hilfsorganisationen fordert er schon seit Jahren die Aufnahme einer entsprechenden Freistellungsregelung in das Niedersächsische Katastrophenschutzgesetz, sodass ehrenamtliche Rettungskräfte und Katastrophenhelfer gegenüber ihren Arbeitgebern einen Rechtsanspruch darauf haben, für Einsätze freigestellt zu werden. Die 6700 ehrenamtlichen DRK-Mitglieder genießen nun zunächst bis zum 15. Juli eine solche Rechtssicherheit. Bis dahin müsse die Novellierung des Katastrophenschutzgesetzes und die Gleichstellung mit den Helfern von THW und Feuerwehr endlich vollzogen werden, sagt Selbach.

„Dieser Schritt entlastet die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber und sorgt gleichzeitig dafür, dass sowohl die Kommunen als auch die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer Rechtssicherheit haben“, kommentierte Pistorius die Feststellung des außergewöhnlichen Ereignisses von landesweiter Tragweite und erläuterte: „Die Kommunen, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer bekommen dadurch ab sofort Rechtssicherheit hinsichtlich der Lohnfortzahlungen bei Abstellung von Ehrenamtlichen. Die Löhne werden dann durch die Katastrophenschutzbehörden erstattet."