(rb) Studierende, die mindestens zwei Geschwister haben, können Zinsfreiheit für Studienbeitragsdarlehen in Anspruch nehmen. Die seit dem Juni 2010 geltende Geschwisterregelung betrifft nach Angaben der NBank auch bereits laufende Darlehen. Anträge auf Zinsfreiheit können bei der N-Bank gestellt werden, die sie prüft, gegebenenfalls Änderungsbescheide erlässt und bei der KfW für die Anpassung der Verträge sorgt. […]

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