In Kürze
(rb) Über fehlerhafte Bescheide der Landesschulbehörde klagt eine Reihe von pensionierten Gymnasiallehrkräften, die den Ausgleich für ihre zu viel geleistete Unterrichtszeit im Schuljahr 2014/ 2015 nicht mehr durch „Abbummeln“ erreichen können, sondern nur durch eine finanzielle Entschädigung. Wie es heißt, erhalten aktive Lehrkräfte, die sich gegen den Freizeitausgleich entschieden haben, ihre Überstunden mit einem Satz […]
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