27. Okt. 2015 · Archiv

In Kürze

(rb) Nach einem Gespräch zwischen der Niedersächsischen Landgesellschaft (NLG) und dem Staatssekretär im Sozialministerium, Jörg Röhmann, hat das Ministerium jetzt doch die langjährige Forderung des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes (NSGB) erfüllt, dass im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Kleinere Städte und Gemeinden“ auch der Rückbau von Gebäuden gefördert werden kann. Danach ist der (Teil-) Rückbau von nicht mehr benötigten Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen grundsätzlich förderfähig, sofern der Rückbau im Rahmen einer Gesamtkonzeption belegbar als notwendig erachtet wird und eine programmrelevante Anschlussnutzung des Grundstücks vorgesehen ist. Allerdings bleibt die Förderung des Rückbaus im vereinfachten Verfahren im Sinne des besonderen Städtebaurechts ausgeschlossen, wenn der Rückbau lediglich dazu dient, freiwerdende Grundstücke am Markt gewinnbringend zu veräußern. Weiter wurde vereinbart, dass die Programmkommunen künftig grundsätzlich zeitnah nach Einreichung einer Gesamtkonzeption vom Ministerium eine Rückmeldung bezüglich des Umfangs der jeweiligen Gesamtmaßnahmen und der Förderfähigkeit der darin zusammengefassten Investitionen bekommen. Der NSGB sieht damit seiner Forderung grundsätzlich Rechnung getragen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #197.
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