Rathausaffäre: Jetzt gerät Schostok selbst ins Visier
Der hannoversche Oberbürgermeister Stefan Schostok (SPD) gerät in der Affäre um unzulässige Zulagen an seinen Büroleiter Frank Herbert immer stärker unter Druck. Eine interne Mail, die dem Politikjournal Rundblick vorliegt, weist darauf hin, dass Schostok an einem Gespräch zwischen Herbert und seinem damaligen Personaldezernenten Harald Härke beteiligt gewesen sein muss. Dieses Gespräch hat am 4. April 2017 stattgefunden - und vereinbart wurde nach Darstellung von Herbert, dass dieser rückwirkend ab März 2017 eine Zulage zu seinem B2-Gehalt (7377 Euro monatlich) auf faktisch B7 (9769 Euro monatlich) erhalten soll. Die Mail vom 5. April 2017 stammt von Herbert und ist an Härke gerichtet, und Herbert bezieht sich darin „auf unser gestriges Gespräch mit dem Oberbürgermeister“. Zu der Auszahlung ist es damals nicht gekommen, weil Härke sich in der Folgezeit gesperrt hatte. Die Mail macht aber deutlich, dass der OB in diese Diskussionen eingebunden war – und laut Herbert auch dessen Forderungen gutgeheißen haben soll. Inzwischen räumt die Stadtverwaltung selbst ein, dass solche Zulagen rechtswidrig sind.
Der momentane Streit entzündet sich an der – niedrigeren – Zulage, die Herbert schon seit 2015 erhält. Diese hebt sein Gehalt faktisch auf B5 (8793 Euro monatlich) an. Der Rat hatte 2015 diese Zulage beschlossen, und im Vorfeld hatte es innerhalb des Personaldezernates der Landeshauptstadt darüber einen Konflikt gegeben. Nach dem Besoldungsgesetz ist es unzulässig, an einen kommunalen Laufbahnbeamten mit B2-Gehalt eine Zulage zur Mehrarbeitsvergütung zu zahlen, dies steht ausschließlich Mitarbeitern der A-Besoldung zu. Auch eine Zulage mit einer anderen Begründung ist nicht möglich. Die neuen Hinweise auf die Beteiligung Schostoks an einem Gespräch über den Herberts Gehaltswünsche 2017 sind deshalb interessant, weil im Rathaus damals die massiven rechtlichen Zweifel an solchen Zulagen schon seit zwei Jahren bekannt gewesen sein mussten. Hat Schostok das nicht gewusst? Oder stimmt die Darstellung von Herbert in der Mail von April 2017, dass mit dem OB die weitere Aufstockung „abgesprochen“ gewesen sei, nicht mit den Tatsachen überein?
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Inzwischen hat der Oberbürgermeister einen Befreiungsversuch gestartet, dessen Erfolgsaussichten fragwürdig sind. In der jüngsten, vertraulich tagenden Verwaltungsausschusssitzung trat die Leiterin des Fachbereichs Personal auf und berichtete, dass im April 2015 der damalige Personaldezernent Härke ihr die Anweisung erteilt habe, Herbert die Zulage zu überweisen. Zuvor habe sie selbst auf rechtliche Bedenken hingewiesen. Die Fachbereichsleiterin soll hinzugefügt haben, dass Härke ihr dann berichtet habe, mit dem Innenministerium gesprochen zu haben – und sie habe dann anschließend den Auftrag von Härke erfüllt und die Zulage auszahlen lassen. Diese Darstellung widerspricht einer Erklärung von Härke gegenüber dem Rundblick. Er teilte mit, „zu keinem Zeitpunkt“ in der Gehaltssache für Herbert mit dem Innenministerium Kontakt gehabt zu haben. Die Rathausspitze stützt sich nun aber auf die Position der Fachbereichsleiterin Personal und schiebt allein Härke die Verantwortung für die Unregelmäßigkeiten zu. Die Strafanzeige gegen Härke wurde um den Vorwurf der Untreue erweitert. Diese Darstellung hat allerdings einige Schwachpunkte: Nicht überliefert ist, dass die Fachbereichsleiterin Personal nach dem angeblichen Hinweis von Härke, die Zulage auszuzahlen, widersprochen oder ihre abweichende Meinung in einem Aktenvermerk angelegt hätte. Sie hätte das aber tun müssen, wenn sie wirklich von der Rechtswidrigkeit der Zulage überzeugt war.
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Bernhard Zentgraf, zeigt sich „erschüttert“ über die unzulässigen Gehaltszulagen und fordert deren Rückzahlung an die Stadtkasse „auf Heller und Pfennig“. Es geht um jährlich 15.546 Euro, die der Rat der Landeshauptstadt 2015 beschlossen hatte. Zentgraf bezog sich auch auf den im Rundblick beschriebenen Hinweis auf einen rathausinternen Vermerk zu dem Vorgang, der mit einer handschriftlichen Notiz versehen worden war. Dies lasse „an einem ordnungsgemäßen Verwaltungshandeln im Rathaus zweifeln“, OB Schostok stehe dafür aber „vorrangig in der Verantwortung“. Unterdessen werden in der Landesverwaltung Hinweise auf einen vergleichbaren Fall vor fast zehn Jahren beim „Medizinischen Dienst der Krankenkassen“. Der damalige Geschäftsführer hatte eine erhebliche Aufstockung seines B2-Gehaltes bekommen – und hatte, als die Sache bei einer Überprüfung aufflog, harte Konsequenzen zu tragen. Er musste das Geld zurückzahlen, wurde aus dem Beamtenverhältnis entlassen, verlor seine Pensionsansprüche und wurde später zu einer Geldstrafe wegen Untreue verurteilt.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #103.