24. Feb. 2019 · 
Bildung

In der Welfenfamilie steht ein Rechtsstreit zwischen Vater und Sohn wohl bevor

Der Prinz von Hannover, Ernst-August sen., sieht sich nach wie vor als Chef des Welfenhauses und will seine Ansprüche gegen den Sohn Ernst August jr. nun offenbar gerichtlich geltend machen. Das verlautete aus dem Umfeld des Vaters. Es geht darum, dass der Senior das Geschenk der Kulturgüter (unter anderem der Marienburg) am 30. Juni 2017 widerrufen hatte – wegen „groben Undanks“. Außerdem sagt der Vater, sein Sohn habe rein rechtlich den Versuch des Verkaufs der Marienburg an eine Gesellschaft der Klosterkammer gar nicht starten dürfen. Zwar habe der Senior eine Vollmacht unterschrieben, die den Sohn ermächtigte, eine sogenannte „Rückauflassungsvormerkung“ aus dem Grundbuch streichen zu lassen. Diese hatte vorgesehen, dass das Erbe an den Vater zurückfällt, solange der Sohn keinen standesgemäßem Erben präsentieren kann – und der Vater hält die 2017 geschossene Ehe des Sohnes nicht für standesgemäß. Nun vertritt Ernst-August sen. aber die Auffassung, dass die „Rückauflassungsvormerkung“ trotz Tilgung aus dem Grundbuch weiter gelte, da zur Vollmacht ein entsprechender Auftrag zur Änderung des Schenkungsvertrages gehört hätte, dieser aber fehle. Ernst-August sen. meint, der Sohn habe 2004 ein „unbelastetes Erbe“ übernommen und hätte daher die Chance gehabt, über seinen Grundstücksbesitz genügend Einnahmen für eine angemessene Unterhaltung der Marienburg zu erwirtschaften.
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Aus dem Umfeld des Vaters verlautet, er habe ein Interesse an einer Verständigung mit dem Sohn, nach drei Jahren erfolgloser Versuche einer außergerichtlichen Einigung werde der Fall nun wohl aber vor einem niedersächsischen Gericht landen. Wie es heißt, wird die Verständigung durch eine dritte Person blockiert, den Unternehmer Michael von Liechtenstein, Enkel des letzten österreichischen Kaisers. Dieser gilt als mächtige Figur in der Herzog-von-Cumberland-Stiftung, die das Vermögen der Welfen verwaltet. Dass Ernst-August sen. aus dieser Stiftung nach Ansicht seines Umfelds widerrechtlich verdrängt wurde, wird dort vor allem Michael von Liechtenstein angelastet. Diesem wird vom Prinzen vorgehalten, einer Einigung dauerhaft im Wege zu stehen. Die Berater von Ernst-August sen. wollen von Liechtenstein mit Strafanzeigen wegen Untreue, Bilanzfälschung und Betrug überziehen, heißt es. Ernst-August sen. beteuere gleichzeitig, großes Interesse am Erhalt der Marienburg zu haben. Seinem Sohn Ernst-August jr. spricht er diese Haltung offenbar aber inzwischen ab.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #36.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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