Schlüssel gibt es nur für Weihnachtsgäste, nicht aber für Touristen. - Foto: Kadmy[/caption]
Was die Details angeht, sind allerdings einige schwierige Abgrenzungs- und Interpretationsfragen mit den neuen Vorschriften verbunden. Regierungssprecherin Anke Pörksen erklärte, die neuen Vorgaben könnten nur funktionieren, wenn die Bevölkerung dabei auch mitwirke. „Es liegt doch auf der Hand, dass wir das nicht alles kontrollieren werden. Zu Weihnachten wird die Polizei nicht von Haus zu Haus ziehen, klingeln und nachschauen, wie viele Menschen dort feiern und ob alle Kinder auch unter 14 Jahre sind“, betonte sie. Die Ordnungshüter würden allenfalls einschreiten, wenn eine Feier aus dem Rahmen fällt, größere Menschenansammlungen bemerkt werden und ein Verstoß gegen die Vorgaben offensichtlich sei. Die Ausnahmen, die Feiern mit maximal zehn erwachsenen Personen zulassen, sollen dann auch nur zwischen dem 24. Dezember und dem 1. Januar gelten.
Das bedeutet, dass Freundes- oder Familienkreise in dieser Größe, die über die Feiertage zusammenkommen, dann spätestens am Neujahrstag wieder auseinandergehen müssen. Sie dürften zumindest nicht mehr weiter auf engem Raum zusammensitzen. Die an diesem Wochenende in Kraft getretene Verordnung schreibt nämlich vor, dass vom 1. Januar an wieder die strengere Kontaktbeschränkung gelten soll – maximal fünf erwachsene Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Wie lange im neuen Jahr diese strenge Vorgabe verbindlich bleiben soll, steht noch nicht fest. Sie dient dazu, die bislang relativ stabil gebliebene Zahl der Neuinfektionen deutlich zu drücken. Sollte ein erfreulicher Trend bei den Zahlen zwischen Weihnachten und Neujahr bemerkbar sein, schließt die Regierung auch eine kurzfristige Lockerung im Prinzip nicht aus – stellt diese aber noch nicht in Aussicht.


