29. Nov. 2020 · 
Soziales

Hotelübernachtung: Weihnachtsgäste ja, Touristen nein

Die Doppelstrategie, die mit der just an diesem Wochenende in Kraft getretenen Corona-Verordnung einhergeht, dürfte in der Praxis einige Verwirrung stiften. Im Grunde aber sind die Regeln relativ einfach darzustellen: Ab sofort werden die Kontaktbeschränkungen noch erweitert, es dürften sich nur noch fünf Personen aus maximal zwei Haushalten treffen (anstelle von bisher zehn Personen). Mit diesem Schritt wollen Bund und Länder bewirken, dass in der Vorweihnachtszeit die Kontakte zwischen den Menschen möglichst verringert werden – damit wird das Ziel verfolgt, die Ansteckungsgefahr mit dem Corona-Virus zu verringern. Zu Weihnachten aber, also vom 24. Dezember an, werden die Vorgaben gelockert – es dürfen sich dann bis zu zehn Personen treffen, auch die Beschränkung auf zwei Haushalte gilt in der Zeit dann nicht. Der Hintergedanke dieser Regel lautet, dass die Politiker sowieso davon ausgehen, das Treffen von Familien oder guten Bekannten zu Weihnachten nicht ganz verhindern zu können, obwohl natürlich aus Gründen des Infektionsschutzes die Fortsetzung der Kontaktbeschränkung sinnvoll wäre. [caption id="attachment_13411" align="alignnone" width="780"] Schlüssel gibt es nur für Weihnachtsgäste, nicht aber für Touristen. - Foto: Kadmy[/caption] Was die Details angeht, sind allerdings einige schwierige Abgrenzungs- und Interpretationsfragen mit den neuen Vorschriften verbunden. Regierungssprecherin Anke Pörksen erklärte, die neuen Vorgaben könnten nur funktionieren, wenn die Bevölkerung dabei auch mitwirke. „Es liegt doch auf der Hand, dass wir das nicht alles kontrollieren werden. Zu Weihnachten wird die Polizei nicht von Haus zu Haus ziehen, klingeln und nachschauen, wie viele Menschen dort feiern und ob alle Kinder auch unter 14 Jahre sind“, betonte sie. Die Ordnungshüter würden allenfalls einschreiten, wenn eine Feier aus dem Rahmen fällt, größere Menschenansammlungen bemerkt werden und ein Verstoß gegen die Vorgaben offensichtlich sei. Die Ausnahmen, die Feiern mit maximal zehn erwachsenen Personen zulassen, sollen dann auch nur zwischen dem 24. Dezember und dem 1. Januar gelten. Das bedeutet, dass Freundes- oder Familienkreise in dieser Größe, die über die Feiertage zusammenkommen, dann spätestens am Neujahrstag wieder auseinandergehen müssen. Sie dürften zumindest nicht mehr weiter auf engem Raum zusammensitzen. Die an diesem Wochenende in Kraft getretene Verordnung schreibt nämlich vor, dass vom 1. Januar an wieder die strengere Kontaktbeschränkung gelten soll – maximal fünf erwachsene Personen aus zwei Haushalten dürfen sich treffen. Wie lange im neuen Jahr diese strenge Vorgabe verbindlich bleiben soll, steht noch nicht fest. Sie dient dazu, die bislang relativ stabil gebliebene Zahl der Neuinfektionen deutlich zu drücken. Sollte ein erfreulicher Trend bei den Zahlen zwischen Weihnachten und Neujahr bemerkbar sein, schließt die Regierung auch eine kurzfristige Lockerung im Prinzip nicht aus – stellt diese aber noch nicht in Aussicht.

Unterscheidung wird schwierig

Nicht unproblematisch sind die Unterscheidungen, die bei der Nutzung von Hotels und Ferienwohnungen notwendig werden. Wie Pörksen erklärte, dürfen Gäste, die zwischen Weihnachten und Neujahr ihre Verwandten in Niedersachsen besuchen – wenn also die Obergrenze bei zehn Personen liegt –, auch in Hotels und Pensionen übernachten. Sie sollen nicht in kleinen Wohnungen eng aufeinander hocken, was die Infektionsgefahr zusätzlich vergrößern würde. Das derzeit verhängte Beherbergungsverbot in Hotels und Pensionen gelte derzeit ausschließlich für touristische Zwecke, nicht aber für Verwandtenbesuche. Auch bei anderen Familienfeiern wie Hochzeiten, Beerdigungen oder runden Geburtstagen ist es erlaubt, die Gäste in Hotels einzuquartieren. Das gilt laut Pörksen in Niedersachsen trotz der Schwierigkeit für die Hoteliers, die touristischen Zwecke von den sonstigen Besuchszwecken abgrenzen zu können. Ob bei Schneefall und kalten Temperaturen kurzfristig auch Wintersport im Harz möglich sein und erlaubt werden soll, steht nach Angaben der Regierungssprecherin noch nicht fest: „Darüber werden wir im Fall der Fälle kurzfristig mit den Kommunen reden.“ Protest von Althusmann: Wirtschaftsminister Bernd Althusmann hat sich offen davon distanziert, dass nach der neuen Verordnung die Kundenzahl in den Einzelhandelsgeschäften verringert werden soll. So gilt für kleine Läden ab sofort die Regel, dass maximal eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche zugelassen wird, bei Geschäften ab 800 Quadratmetern gilt dann eine Regel von höchstens einer Person je 20 Quadratmetern. Er sei dagegen, trage es aber dennoch mit, da ein bundeseinheitliches Vorgehen sinnvoll sei und die Koalition sich darauf verständigt habe, betonte Althusmann. Pörksen verknüpfte die Neuregelung mit einem Appell: „Bitte verteilen Sie Ihre Einkäufe auf die ganze Woche und tun Sie das nicht nur abends oder am Sonnabend.“ Nur so sei zu vermeiden, dass sich vor den Geschäften lange Schlangen bilden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #215.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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