12. Sept. 2022
Wirtschaft

Hilft das Land kleinen Firmen? Finanzordnung spricht gegen Ad-hoc-Programm

Foto: GettyImages/Stadtratte

In der Sache sind sich alle Fraktionen im Landtag einig: Angesichts der drohenden Existenznöte vieler kleiner und mittelständischer Unternehmen in Niedersachsen wäre es ein angemessenes Signal des Landtags, wenn fraktionsübergreifend ein Hilfsprogramm beschlossen wird. In SPD- und CDU-Kreisen war in der vergangenen Woche dafür ein Betrag von 150 Millionen Euro im Gespräch gewesen. Doch bei der technischen Umsetzung dieser Absichten stößt die Koalition auf rechtliche Hürden: Aus dem Finanzministerium heißt es, die Landeshaushaltsordnung gestatte keinen „Schnellschuss“ in dieser Sache – das Regelwerk der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sei hier ebenfalls nicht anwendbar. Für einen Nachtragshaushaltsplan allerdings, der juristisch zweifelsfrei wäre, ist die Zeit schon zu fortgeschritten – der Landtag kommt planmäßig vor der Landtagswahl nur noch nächste Woche zusammen, dann nicht mehr.

Der entscheidende Grund dafür, dass die Finanzplaner in der Landesregierung derzeit noch zurückhaltend sind, liegt aber in Berlin: Das dortige „Entlastungspaket III“ ist noch nicht so weit vorbereitet, geschweige denn parlamentarisch beschlossen, dass konkrete Summen schon im Bundeshaushalt vorgesehen wären. Damit bleibt auch noch offen, inwieweit sich die Länder an der Mitfinanzierung beteiligen sollen – oder müssen. Klarheit in dieser Frage wäre aber die Bedingung dafür, dass auch das Land Niedersachsen seine Planung konkretisieren könnte. Der klassische Weg, Geld des Landes zur Ko-Finanzierung von Bundeshilfen vorzusehen, ginge über einen Nachtragsetat. Ein solcher dauert bis zur Festlegung meistens mindestens zwei Monate, da die gesamte Bandbreite der Ausgaben des Landes angepasst werden müsste.

Auch die Tatsache, dass aus dem Wirtschaftsförderfonds des Landes schon vorläufig ein mehrstelliger Millionenbetrag für die LNG-Planungen in Wilhelmshaven abgezweigt wurde, müsste dann im Plan festgeschrieben werden. Diese Gelder waren eigentlich vorgesehen für Klimaschutz-Projekte. Ohne eine ausgiebige Parlamentsbeteiligung und Einbeziehung aller Fachausschüsse ließe sich ein solches Konzept gar nicht aufstellen, heißt es aus dem Finanzministerium. Das ließe sich auf wenige Wochen beschleunigen, nicht aber auf eine knappe Woche. Auf Anfrage teilt der Sprecher des Finanzministeriums mit: „Wir befinden uns in einem Stadium, in dem zielgenaue Hilfen und deren finanzielle Auswirkungen nur schwer planbar sind.“ Einfacher wäre das wohl, wenn die Ampel-Koalition ihre Absicht eines 65-Milliarden-Paketes wenigstens ansatzweise schon näher beschrieben hätte.

Auch die Überlegung, zum Mittel der über- oder außerplanmäßigen Ausgaben zu greifen, stößt auf rechtliche Hindernisse und scheint deshalb unmöglich zu sein. Zwar kann die Landesregierung diesen Weg gehen, aber nur unter strengen Bedingungen. Die Landeshaushaltsordnung nennt als Voraussetzung „den Fall eines unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnisses“. Gedacht ist beispielsweise an Naturkatastrophen oder einen plötzlichen Kriegseintritt. Ob aber die Hilfen für Wirtschaftsbetriebe unter diesen Begriff fallen, da der russische Angriffskrieg mit allen Folgewirkungen für die Energieversorgung schon seit Februar bekannt ist, darf bezweifelt werden. Ein anderes Problem besteht darin, dass Hilfen an Unternehmen sogenannte „Billigkeitsleistungen“ wären – also Zahlungen des Staates, zu denen keine Rechtsverpflichtung besteht.

Der Weg von Umschichtungen innerhalb des geltenden Haushaltsplans wäre auch nicht so einfach möglich, denn das könnte wohl nur funktionieren, wenn für die Zahlungen an Unternehmen bereits ein Ausgabetitel im Etat vorhanden wäre, den man anfüllen könnte. Dann könnten etwa zusätzliche Mehrwertsteuereinnahmen, die vor allem wegen der Inflation gerade sehr üppig sind, dahin umgebucht werden. Doch das Finanzministerium meint, ein solcher Posten sei dort nicht vorgesehen. Die Grünen-Landtagsfraktion schlägt noch einen anderen Weg vor, nämlich ein Abschöpfen von bisher nicht genutzten Beträgen aus dem Corona-Sondervermögen. Da dieses Sondervermögen aber über Notlagen-Kredite aufgefüllt worden war, ist sehr fraglich, ob eine derartige Umwidmung rechtmäßig wäre. Unabhängig davon gilt: Mal eben schnell könnte ein solches Gesetz wohl auch nicht den Landtag passieren.

Dieser Artikel erschien am 13.9.2022 in Ausgabe #159.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum