17. Mai 2018
Finanzen

Hilbers: Neue Grundsteuer darf sich nicht zu stark an den Bodenrichtwerten bemessen

Welches Modell er für das richtige hält, wenn die Finanzminister von Bund und Ländern demnächst über die Reform der Grundsteuer beraten, ließ Ressortschef Reinhold Hilbers (CDU) gestern im Landtag unbeantwortet. Allerdings rückte er von dem Weg, den noch im vergangenen Jahr 14 von 16 Bundesländern wollten, deutlich ab. Die Neuberechnung der Werte der Grundstücke, die seinerzeit noch hoch im Kurs stand, sei inzwischen unwahrscheinlich: „Dafür bräuchten wir mindestens zehn Jahre Zeit, das Bundesverfassungsgericht hat uns mit dem aktuellen Urteil aber nur fünf Jahre Zeit gegeben“, betonte der Minister. Er sieht im Wesentlichen zwei Modelle. Das eine hebt auf die Größe des Grundstücks und er Gebäudeflächen an, dafür gibt es dann pauschalisierte Größenordnungen. Das zweite Modell bezieht die jeweiligen Bodenrichtwerte mit ein, nimmt also Bezug zu der Frage, in welcher Lage sich das Grundstück befindet. Eine genaue Berechnung des Verkehrswertes scheide auf jeden Fall aus, meinte Hilbers. Der Bezug zu den Bodenrichtwerten, also zu den Werten der Grundstücke, könne zwei Nachteile haben – da Bodenwerte regelmäßig steigen, könne „ein Steuererhöhungmechanismus“ zu wirken beginnen, das sei sozial ungerecht. Deshalb habe er „Sympathie für ein Einfachmodell“, betonte der CDU-Politiker – also für ein Modell, das sich auf die Größe des Grundstücks und die Fläche der Bebauung (auch unterschieden nach Gewerbe und Wohnen) kapriziert. Dafür sei aber wohl von jedem Grundeigentümer eine gesonderte Steuererklärung nötig – die aber wolle man „so einfach wie möglich“ gestalten.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #93.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum