Matthias Parpart, Hausarzt aus Ahlerstedt (Kreis Stade), hat einen juristischen Erfolg gegen die Landesärztekammer erzielt. Schon 2017 hatte Parpart mit Unterstützung des Bundesverbandes für freie Kammern (BFFK) gegen einen Beitragsbescheid seiner Ärztekammer geklagt, ein Urteil des Verwaltungsgerichts Stade fiel Ende 2021, jetzt hat das OVG Lüneburg dieses Urteil bestätigt. Damit ist klar, dass Parpart 2016 keinen Kammerbeitrag zahlen musste, da das angehäufte Vermögen der Kammer zu hoch war. Dahinter steckt ein jahrelanger Streit über die Frage, ob die Ärztekammer zu Unrecht Rücklagen von 40 Millionen Euro aus Mitgliedsbeiträgen gebildet hat. Auch der Neubau des Kammergebäudes in Hannover spielt in diesem Zusammenhang eine Rolle. Kritiker der Kammer zweifeln, ob der Abriss und Neubau tatsächlich notwendig war – oder ob die Kammer vielmehr einen Weg gesucht habe, ihre angehäuften Rücklagen zügig auszugeben. Der juristische Sieg von Parpart wird vom BFFK als Meilenstein betrachtet – seit Jahren streitet die Organisation dagegen, dass Kammern mehr als nur die nötigsten Beiträge von den Mitgliedern erheben. Zulässig sei das, meint der BFFK, nur zur Begleichung von sparsamen und bescheidenen Ausgaben.