18. Feb. 2016 · 
Archiv

Handwerkskammern kritisieren Änderungen im Kommunalabgabengesetz

(rb) Hannover. Der Hauptgeschäftsführer der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen (LHN), Michael Koch, ist sehr enttäuscht darüber, dass die Bedenken der Handwerksbetriebe gegen die deutliche Ausweitung des Tourismusbeitrages im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz in der Novelle des Regelwerkes nicht berücksichtigt worden sind. In einem vierseitigen Schreiben an das Innenministerium beklagt Koch, dass mit dem vorliegenden Gesetzentwurf das Gegenteil dessen bewirkt werde, was das Handwerk unter einer mittelstandsfreundlichen Landespolitik verstehe. Künftig würden die Mitgliedsbetriebe der Handwerkskammern an drei Stellen von den Kommunen abgabemäßig herangezogen: durch die bisherige Gewerbesteuer, durch die deutliche Anhebung des Tourismusbeitrages und durch die Möglichkeit der Kommunen, wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen zu beschließen. Gerade letzteres bedeute für die Handwerksbetriebe nichts anders als eine zusätzliche Steuer. Die LHN rechnet damit, dass diese erhöhten Beitragsbelastungen dazu führen werden, dass sie bei Standortentscheidungen bzw. Gewerbeansiedlungen künftig eine weitaus stärkere Rolle spielen werden als bisher. Ob das immer dem Interesse der jeweiligen Gebietskörperschaft entspreche, mag bezweifelt werden, schreibt Koch. Nicht „angemessen und nachvollziehbar“ findet das Handwerk das Argument des Ministeriums, es schaffe nur den gesetzlichen Rahmen, und die Kommunen würden selbst darüber entscheiden, ob sie die Tourismusabgabe erheben.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #34.
admin
Autoradmin

Artikel teilen

Teilen via Facebook
Teilen via LinkedIn
Teilen via X
Teilen via E-Mail