5. Sept. 2018
Wirtschaft

Handwerk kritisiert mehrfache Benachteiligung von Betrieben durch den Rundfunkbeitrag

Das Handwerk in Niedersachsen appelliert erneut an die Landesregierung, sich für eine Änderung bei den Rundfunkbeiträgen stark zu machen. Es sieht sich seit der Reform aus dem Jahr 2013 betriebsstrukturbedingt benachteiligt. „Die Regelung ist ungerecht für konsumnahe filialisierte Betriebe. Sie werden dabei gleich mehrfach benachteiligt“, sagt Hildegard Sander, Hauptgeschäftsführerin der Landesvertretung der Handwerkskammern Niedersachsen im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Gerade kleine und mittlere Unternehmen würden durch die Beiträge überfordert. In einem Positionspapier der niedersächsischen Handwerkskammer werden Beispiele für die „deutliche Mehrbelastung“ aufgeführt. Darin heißt es: Der Grundsatz, dass sich der Beitrag zur Finanzierung des Öffentlich-Rechtlichen Rundfunks an der Anzahl der Zuhörenden orientiert, ist durch die aktuelle Beitragsordnung nicht gegeben.“ Die Nachteile treffen die Betriebe gleich in mehreren Bereichen. So zahlen Kleinbetriebe durch die aktuelle Staffelung pro Mitarbeiter deutlich mehr als größere Unternehmen. Ein Unternehmen mit 20.000 Beschäftigten zahlt zehn Cent Rundfunkbeitrag pro Kopf, ein Betrieb mit neun bis 19 Beschäftigten hingegen 92 Cent. Auch Unternehmen mit Filialen sind im Nachteil. „Für jede einzelne Betriebsstätte müssen beispielsweise Bäcker oder Fleischereien wieder unten in der Beitragsstaffel beginnen“, heißt es. Für 100 Mitarbeiter ab einem Standort sind demnach 87,50 Euro Rundfunkbeitrag fällig, für 100 Mitarbeiter in zehn Filialen sind es dagegen 175 Euro. Ein Streitpunkt bleibt ebenso die Beitragspflicht für Firmenfahrzeuge. Kleinstunternehmen mit acht Mitarbeitern und acht Fahrzeugen zahlten 5,83 Euro Rundfunkbeitrag pro Kopf, bei der gleichen Mitarbeiterzahl ohne Fahrzeuge koste es lediglich 73 Cent. „Die steigende Gesamtbelastung für das Unternehmen ist auch deshalb unverständlich, weil sich Mitarbeiter nicht zeitgleich in der Betriebsstätte und im Fahrzeug aufhalten können“, so steht es im Positionspapier. Zumindest im letzten Punkt kann das Handwerk schon einmal auf Unterstützung der Landesregierung hoffen. „Im Lichte des ausstehenden Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Verfassungsgemäßheit des Rundfunkbeitrages wollen wir Alternativen zur sogenannten ‚KFZ-Abgabe‘ prüfen“, heißt es im Koalitionsvertrag von SPD und CDU. Chancen auf eine Änderung gibt es in diesem Jahr noch. Das Thema Rundfunkbeitrag soll auf den Ministerpräsidentenkonferenzen noch einmal auf den Tisch kommen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #155.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning