21. Aug. 2017 · 
Justiz

Haftentschädigung: Niedersachsen zahlte 600.000 Euro in den letzten zwei Jahren

In Niedersachsen haben in den vergangenen zwei Jahren insgesamt 107 Menschen Haftentschädigung bekommen. Das geht aus der Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP-Landtagsfraktion hervor. Seit Januar 2015 musste der Staat an ehemalige Untersuchungs- und Strafgefangene insgesamt rund 600.000 Euro zahlen. Über die Hälfte des Geldes ging an Untersuchungshäftlinge, denen die Freiheit zu Unrecht entzogen wurde. https://soundcloud.com/user-385595761/ziemlich-viele-einzelfalle-so-viele-menschen-sasen-unschuldig-im-gefangnis „Die Freiheit zu entziehen ist das schärfste Schwert, das dem Staat zur Verfügung steht. Wenn das zu Unrecht geschehen ist, ist selbstverständlich Schadensersatz zu leisten. Insoweit hat mich überrascht, wie oft das tatsächlich vorkommt“, sagte der rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Marco Genthe, dem Politikjournal Rundblick. Das Justizministerium sieht die Zahlen zur Haftentschädigung dagegen nicht als außergewöhnlich an. Dies lasse sich auch anhand der Zahlen der vergangenen Jahre ablesen. In den vergangenen zehn Jahren lag die Gesamtsumme der Haftentschädigungen im Durchschnitt bei etwa eine Viertel Million Euro pro Jahr. „Allerdings verbergen sich hinter den Zahlen Schicksale von Personen, die - im Nachhinein betrachtet - zu Unrecht in Haft waren“, sagt ein Sprecher des Justizministeriums dem Rundblick. Die Landesregierung nehme deshalb an der Diskussion um die Entschädigung für den erlittenen immateriellen Schaden engagiert teil. Eine gesetzliche Initiative zur Korrektur der Entschädigungshöhe hält man im Ministerium aber noch für verfrüht. Aktuell arbeite die Kriminologische Zentralstelle in Wiesbaden am Abschlussbericht einer Studie, die klären soll, wie Menschen, die zu Unrecht  in Haft waren, besser und schneller entschädigt und rehabilitiert werden können. Das Justizministerium will den Abschlussbericht noch abwarten. „Wir rechnen damit, dass sich aus dem Bericht ein Änderungsbedarf ergeben wird“, so der Sprecher.

Sind 25 Euro angemessen? Bei FDP und SPD meint man: Nein

Dabei gehe der eventuelle Änderungsbedarf über die Frage hinaus, ob die Entschädigung von 25 Euro pro Tag angemessen ist. Immer wieder geht es auch um materielle Schäden, die entstanden sind, wie zum Beispiel den Verdienstausfall. „Das gesamte Verfahren steht daher auf dem Prüfstand“, heißt es aus dem Justizministerium. Der FDP-Politiker Genthe meint, es hätte schon längst etwas geändert werden müssen. Genthe hält eine Reform auf Bundesebene für dringend erforderlich. Das „Schmerzensgeld" für den immateriellen Schaden ist Genthe zufolge mit 25 Euro pro Tag viel zu niedrig bemessen. „Das sind gerade einmal ein Euro pro Stunde. Das ist inakzeptabel. Ein Knast ist schließlich kein Wellnesshotel.“
Ein Knast ist schließlich kein Wellnesshotel  -  Marco Genthe
Auch Marco Brunotte, Sprecher für Justizvollzug und Straffälligenhilfe in der SPD-Landtagsfraktion, hält 25 Euro pro Tag für viel zu wenig. „Wenn der Rechtsstaat einen Fehler macht, muss er das danach auch vernünftig regeln. Der Schadensersatz für entgangenen Urlaub liegt bei 72 Euro pro Tag, die Entschädigung für Nicht-Vermögensschäden bei nur 25 Euro – das steht in keiner Relation“, meint Brunotte. Er erinnert an einer Landtagssitzung im Jahr 2010. Schon damals hatte die SPD einen höheren Tagessatz gefordert und warf dem damaligen CDU-Justizminister Bernd Busemann vor, einen Bundes-Kompromiss für eine höhere Entschädigung verhindert zu haben. Busemann erklärte damals, die 25 Euro seien mit Ausnahme von Berlin bundesweiter Konsens gewesen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #143.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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