27. Mai 2016 · 
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Grundlegende Änderungen nach dem Debakel ums Mathe-Abi?

(rb) Hannover. Nach dem vielstimmigen, offenbar berechtigten Protest gegen den Umfang und Inhalt des diesjährigen Mathematik-Abiturs in Niedersachsen – zu schwer, zu komplex, zu wenig Bearbeitungszeit – ist unklar, ob das Kultusministerium daraus grundsätzliche Konsequenzen für die Gestaltung der zentralen Abschlussprüfungen in den kommenden Jahren ziehen wird oder alles beim Alten lassen will. Zwar wurden den betroffenen rund 20 000 Schüler/innen Nachprüfungen angeboten. Zudem hat das Ministerium mittlerweile den Bewertungsmaßstab der schriftlichen Abiturprüfungen im Fach Mathematik für dieses Jahr um 12,5 Prozent abgesenkt, nachdem die Schulen rund 19 000 vorläufige Korrekturergebnisse oder 90 Prozent der diesjährigen Mathe-Klausuren übermittelt hatten. Nach Auswertung durch das Ministerium lagen die Noten im Mathematik-Abitur 2016 zwischen 1,6 bis 2,1 Notenpunkte unter dem durchschnittlichen Ergebnis aller Klausuren in der Qualifikationsphase. Mit der Absenkung der jeweils zu erreichenden Punktzahl im erhöhten Anforderungsprofil von 120 auf 105 Punkte bzw. im grundlegenden Niveau von 88 auf 77 wird das Dilemma nach Ansicht zahlreicher Kritiker allerdings nicht behoben, sondern allenfalls für die besseren Schüler/innen ein wenig abgemildert. Die Arbeitskreise Gymnasien und Integrierte Gesamtschulen des hannoverschen Stadtelternrats haben jetzt schriftlich bei Kultusministerin Frauke Heiligenstadt angefragt, welche Regelungen sie treffen will, um derart „mängelbehaftete Aufgabenstellungen“ für die Zukunft sicher auszuschließen. Die Elternräte schlagen vor, die angebotenen Klausuren nicht mehr von „Nachrechnern“ beurteilen zu lassen, denen die gewollten Lösungen bereits zur Verfügung stehen, sondern ein Verfahren zu wählen, das sowohl die Praxistauglichkeit als auch die Rechtmäßigkeit garantiert. Die Elternvertreter/innen in Hannover gehen davon aus, dass die am 29. April gestellte Mathe-Klausur weder vom Umfang noch vom Schwierigkeitsgrad her einer Rechtmäßigkeitsprüfung standhält.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #101.
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