Grüne wollen zurück zur Trennung von Regierungsamt und Mandat
(rb) Hannover/Osnabrück. Der Landesvorstand der niedersächsischen Grünen wird bei der Landesdelegiertenkonferenz (LDK) in zwei Wochen in Osnabrück die Rückkehr zur Trennung von Regierungsamt und Landtagsmandat zur Diskussion stellen. Bereits bei der ersten rotgrünen Koalition in Niedersachsen von 1990 bis 1994 hatte man sich darauf verständigt, dass Minister/innen nicht gleichzeitig Abgeordnete sein können. Getroffen hat es seinerzeit den damaligen Bundesratsminister Jürgen Trittin, der sein Abgeordnetenmandat deshalb nicht antreten konnte. Das zweite grüne Regierungsmitglied, Frauenministerin Waltraud Schoppe, hatte kein Landtagsmandat. Der Landesvorstand der Grünen begründet seinen Vorstoß mit der Stärkung einer Trennung von Exekutive und Legislative. Diese müsste allerdings konsequenterweise auch beinhalten, dass die Fraktionsvorsitzende Anja Piel nicht länger – wie auch ihre Amtskollegin von der SPD, Johanne Modder, – an Kabinettssitzungen teilnimmt. Als weiterer Grund wird in dem Antrag die parlamentarische Kontrollfunktion genannt. Es obliege nicht allein den Oppositionsparteien, sondern dem Parlament als Ganzes, Regierung und Regierungshandeln zu kontrollieren. „Minister/innen mit Landtagsmandat wären in der Situation, sich selbst kontrollieren zu müssen“, heißt es. Hintergrund ist nach einem Bericht der Braunschweiger Zeitung auch eine gewisse Unzufriedenheit der Fraktion mit der Mitarbeit der amtierenden Kabinettsmitglieder Stefan Wenzel (Umwelt), Dr. Gabriele Heinen-Kljajic (Wissenschaft) und Christian Meyer (Landwirtschaft). Sie fehlten permanent in den Fraktionssitzungen und fielen für die fachliche Debatte schlicht aus. Keine Rolle spiele es demnach, dass die Einstimmenmehrheit der Koalition die grünen Minister/innen faktisch unkündbar machten, weil es anderenfalls zwangsläufig zum Koalitionsbruch käme. Die mit einem Verzicht auf das Mandat von Regierungsmitgliedern verbundene Erhöhung von „Kapazitäten für die fachliche Arbeit in Gremien und zur besseren Betreuung der Wahlkreise“ durch zusätzliche Mitglieder der Landtagsfraktion würde den Steuerzahler nach ersten Berechnungen 19 500 Euro im Monat kosten. Durch ihr Grundgehalt von 13 450 Euro hätten die Minister/innen keinen Anspruch auf die an Abgeordnete gezahlte Aufwandsentschädigung (Diäten) von 6500 Euro, die für sie nachrückenden Abgeordneten schon. Allerdings müssen sich die amtierenden Kabinettsmitglieder keine Sorgen um ihre Mandate machen. Der Beschluss der LDK, wenn er denn so auch getroffen wird, soll erst in der nächsten Wahlperiode gelten.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #196.