13. Sept. 2021 · 
Landwirtschaft

Grüne versuchen es nochmal mit Verboten bei Landverkauf oder Verpachtung

Schon als die Grünen 2012 noch in der Opposition waren, hatte der damals noch junge Grünen-Abgeordnete Christian Meyer den Plan eines „Agrarstrukturgesetzes“. In Kurzform bedeutet dieses: Wenn in einer Kommune wenige Eigentümer sich anschicken, von kleinen Bauern Land aufzukaufen und marktbeherrschend zu werden, soll der Staat stärker als bisher eingreifen und dies unterbinden können. Bis zur Landtagswahl 2013 blieb das nur eine Idee. Anschließend dann, in der rot-grünen Regierungszeit bis 2017, ließ Meyer als Agrarminister einen entsprechenden Gesetzentwurf erstellen. Der jedoch schaffte es in der damaligen Legislaturperiode nicht bis zur endgültigen Beschlussfassung. In der dann folgenden Regierung von Sozial- und Christdemokraten gab es kein starkes Interesse der Koalitionäre an den Vorhaben, und so präsentieren die Grünen das Projekt jetzt erneut, diesmal als Antrag der Oppositionsfraktion. Man kann über die Erfolgsaussichten nur spekulieren: Dass SPD und CDU darauf einschwenken, scheint wenig wahrscheinlich zu sein. Aber die Grünen unterstreichen so immerhin, wie wichtig ihnen das Anliegen ist. Von den anderen Parteien dürfte der Vorwurf ertönen, die Grünen seien eine „Verbotspartei“ und hätten kein Verständnis für die bereits vorhandenen Instrumente.

Im Grünen-Vorschlag heißt es, das geplante Gesetz diene „der Abwehr von Gefahren und erheblichen Nachteilen für die Agrarstruktur und damit für den ländlichen Raum“. Die Verkäufe landwirtschaftlicher Grundstücke sollen genehmigungspflichtig werden – und sie sollen von der Kommune verweigert werden können, wenn der Käufer kein Landwirt ist oder wenn er als Landwirt in dem Ort schon eine marktbeherrschende Stellung hat. Was nun diese „marktbeherrschende Stellung“ ist, wird wie folgt beschrieben: „Wenn der Erwerber einen Anteil von 25 Prozent oder mehr an der landwirtschaftlichen Fläche einer mindestens 250 Hektar großen Gemarkung im Eigentum hat oder die Betriebsgröße bereits über dem Doppelten der durchschnittlichen landwirtschaftlichen Fläche niedersächsischer Betriebe liegt.“ Das Vorkaufsrecht soll der Gemeinde oder der landeseigenen „Niedersächsischen Landgesellschaft“ (NLG) obliegen. Auch Pachtverträge sollen beanstandet werden können, sofern der Pächter die beschriebene „marktbeherrschende Stellung“ bekommt. Schließlich fügen die Grünen in ihrem Entwurf noch eine Zustimmungspflicht hinzu, die sich auf den Erwerb von Anteilen an Gesellschaften bezieht, die landwirtschaftliche Flächen besitzen.

In der Begründung zu dem Entwurf heißt es, der durchschnittliche Kaufpreis für Felder und Äcker habe sich seit 2005 nahezu verdreifacht in Deutschland – auch die Jahrespachtentgelte seien im ähnlichen Umfang angewachsen. Zwischen 2005 und 2016 hätten gleichzeitig fast ein Drittel der Bauernhöfe aufgegeben – viele Betriebe wurden „geschluckt“ von größeren Nachbarn, was nicht immer der bäuerlichen Struktur entspricht. Die Grünen beklagen zudem, dass Investoren in den landwirtschaftlichen Bodenmarkt eingestiegen seien und die Bauern oft nur noch förmlich Eigentümer ihrer Flächen sind, in Wahrheit aber längst abhängig geworden seien von Investoren, die sich bei ihnen eingekauft hätten. Diesen Entwicklungen soll das geplante Gesetz jetzt einen Riegel vorschieben. Die geltenden Vorschriften, etwa im Grundstücksverkehrsgesetz, seien nicht konsequent genug, in der Praxis könnten sie mit geschickten Schachzügen umgangen werden. Daher müsse eine schärfere Regelung her, meinen die Grünen im Landtag.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #160.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

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