„Niedersachsen soll nicht länger zum Trio der Amtsverschwiegenheit gehören“, fordern Anja Piel und Helge Limburg. - Foto: nkw[/caption]
Betroffen wären auch jene Privatunternehmen, bei denen die öffentliche Hand Mehrheitsanteile besitzt, wie etwa Abfallentsorger. Auch sollen Erlasse, die bislang als Verwaltungsinterna behandelt wurden, in Zukunft öffentlich zugänglich sein. Nach Meinung der Grünen würde auch diese eine gewisse Außenwirkung entfalten, sobald sie etwa den Umgang mit Dritten beträfen, erklärte der Parlamentarische Geschäftsführer der Grünen, Helge Limburg.
Gerade zu den Zeiten der hohen Flüchtlingszahlen hätte sich gezeigt, dass die Menschen vor Ort ein Interesse daran hätten, Verwaltungshandeln besser zu verstehen, ergänzte die Grünen-Fraktionsvorsitzende Anja Piel. Damit das Informationsrecht aber nicht missbräuchlich genutzt wird, etwa zum Lahmlegen der Verwaltung, sollen die Behörden eine Gebühr erheben können.
Greift die GroKo den Entwurf auf?
Die Grünen knüpfen mit diesem Gesetzentwurf erneut an ein Vorhaben an, dass sie in der vergangenen Legislaturperiode nicht mehr hatten durchsetzen können. Mit nur leichten Änderungen bringen sie nun einen Entwurf ein, den sie bereits 2017 gemeinsam mit den Sozialdemokraten ausgehandelt hatte. Piel hält es nun für „politisch geboten“, dass sich die Landesregierung diesen Gesetzentwurf der Grünen zu eigen macht. Sie verweist dabei auf die Shell-Jugendstudie, die in der vergangenen Woche veröffentlicht wurde. In der Jugend herrsche die Meinung vor, der Staat gebe nicht alle Informationen preis, führte Piel aus. Deshalb sollte die Landesregierung mit diesem Gesetz nun eine Brücke bauen.
Wir hoffen schon sehr, dass die Koalition, in der die SPD ja doch der stärkste Partner ist, ein Transparenzgesetz beschließen wird.
Auch Limburg setzt auf eine Übernahme des Themas durch die Fraktionen von SPD und CDU. „Wir hoffen schon sehr, dass die Koalition, in der die SPD ja doch der stärkste Partner ist, ein Transparenzgesetz beschließen wird. Ob das nun dieses sein wird, sei dahingestellt.“ Neben Niedersachsen haben nur Sachsen und Bayern noch kein eigenes Transparenzgesetz. „Niedersachsen soll nicht länger zum Trio der Amtsverschwiegenheit gehören“, fordern die Grünen.
Ablehnungen müssen begründet werden
Besonders progressiv wirkt der Vorschlag der Grünen, dass die Behörden nicht mehr pauschal bestimmte Gesuche ablehnen dürfen. Der Gesetzentwurf sieht vor, dass im Falle einer Ablehnung diese begründet werden muss. Dazu müsse jedes Mal eine Abwägung zwischen dem berechtigten Schutzinteresse und dem Informationsinteresse stattfinden, so Limburg.
Bislang war das eher umgekehrt: Wollte ein Bürger zum Beispiel nähere Informationen über ein Bauvorhaben erhalten, musste er sein „berechtigtes Interesse“ nachweisen – zum Beispiel durch die Nähe zum eigenen Haus. In Zukunft wäre die Behörde auch dann zur Weitergabe von Informationen verpflichtet, selbst wenn der Bürger nur mittelbar persönlich betroffen scheint. Zudem wollen die Grünen, dass die Behörden auch von sich aus schon Informationen öffentlich zugänglich machen. Dazu sollen diese etwa auf einer Internetseite bereitgestellt werden.


