1. Okt. 2021
Inneres

Video-Streit: Große Koalition greift Kommunalverbände an

Ulrich Watermann ist Sprecher für Inneres und Sport bei der SPD-Landtagsfraktion. Foto: SPD

Sollen die am 12. September neugewählten Mitglieder der Räte, Ortsräte und Kreistage dauerhaft die Möglichkeit erhalten, zu Sitzungen auch per Videotechnik zugeschaltet zu werden? Ein solcher Vorschlag, der vor wenigen Tagen überraschend von den beiden Regierungsfraktionen SPD und CDU im Innenausschuss angekündigt wurde, löste am gestrigen Donnerstag in diesem Gremium einen heftigen Disput aus. Zunächst griff der SPD-Innenpolitiker Ulrich Watermann die Vertreter der drei Kommunalverbände an – Hauptgeschäftsführer Jan Arning vom Niedersächsischen Städtetag (NST), Präsident Marco Trips vom Städte- und Gemeindebund (NSGB) und Beigeordneter Herbert Freese vom Landkreistag (NLT). Er verstehe nicht, betonte Watermann, warum die drei Kommunalverbände nicht kurzfristig in der Lage seien, zu dem neuen Vorschlag Stellung zu nehmen. Der Plan der Großen Koalition ist es, die überarbeitete Niedersächsische Kommunalverfassung (NKomVG) Mitte Oktober im Landtag endgültig beschließen zu lassen. Dazu aber ist nach der üblichen Vorgehensweise vorab eine Stellungnahme der Kommunalverbände erforderlich – wenn auch nicht zwingend.

Marco Genthe ist innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion. Foto: FDP-Fraktion Niedersachsen

Watermann erklärte, er sehe die drei Kommunalverbände in der Pflicht – im Interesse der vielen neugewählten Rats- und Kreistagsmitglieder. „Ich erwarte, dass Sie Stellung nehmen – Sie können doch nicht einfach so über die Interessen des Ehrenamtes hinweggehen“, betonte der SPD-Politiker. Als Sprecher der Kommunalverbände meinte Arning, er könne die Aufregung nicht verstehen. Niemand wolle „mit der Dampfwalze über ehrenamtliche Mitglieder“ fahren. Im Übrigen habe man erst vergangene Woche zufällig von Innenminister Boris Pistorius von den neuen Plänen der Koalition gehört und sehe sich außerstande, alle Verbandsmitglieder zu fragen und dann mal eben rasch dazu Stellung zu nehmen. „Wir wollen doch nicht, dass am Ende in den Räten rechtswidrige Beschlüsse gefasst werden“, ergänzte Trips. Wenn die Koalition die Zustimmung der Kommunalverbände wolle, müsse sie einen ordentlichen Plan mit angemessenen Anhörungsfristen vorlegen. Auf Watermanns Vorschlag, bis zum Plenum am 15. Oktober eine kommunale Stellungnahme zu erwarten, meinte Arning, das könne sein Verband zwar versuchen, aber nicht versprechen. Sebastian Lechner (CDU) sagte, eine Frist bis 15. Oktober werde von der Mehrheit im Innenausschuss für ausreichend gehalten – dies solle im Protokoll der Sitzung festgehalten werden. Marco Genthe (FDP) erwiderte, er verstehe die Vorbehalte der Kommunalverbände gut. Die Koalition wolle „holterdiepolter“ Fakten schaffen und die Reform der Gemeindeordnung im Oktober durchdrücken – auch mit Blick auf die geplanten neuen Regelungen zur Ausschussbesetzung, die dann mit Amtsantritt der neuen Räte am 1. November schon greifen sollten und die nach Ansicht der FDP, der Grünen und der AfD die kleinen Fraktionen benachteiligen. „Das verstehe ich nicht, ich würde lieber länger und ausführlicher über die Gemeindeordnung beraten“, erklärte Genthe. Auch Klaus Wichmann (AfD) stützte diese Haltung.

Mit dem kurzfristigen Änderungsantrag wollen SPD und CDU erreichen, dass die bisherigen Corona-Sonderregeln, die in einigen Wochen auslaufen, dauerhaft festgeschrieben werden. So soll in Paragraph 64 der NKomVG bestimmt werden, dass die Kommune Voraussetzungen für Videokonferenztechnik in den Sitzungsräumen schaffen muss. So sollten alle Teilnehmer und auch die Zuhörer zu sehen sein. Wenn es technische Störungen gibt, die in die Verantwortung der Kommune fallen, soll die Sitzung abgebrochen werden. Bei vertraulichen Sitzungen sollen die per Video zugeschalteten Teilnehmer sicherstellen, dass kein anderer im Raum ist und mithört. Die Bedenken der Kommunalverbände richten sich nun auf Fälle, in denen aus technischen Gründen die Zuschaltung nicht klappt – und eine Zuordnung der Verantwortung dafür schwer fällt. Es könnte zum Streit über die Verursachung kommen und damit die Beständigkeit von Ratsbeschlüssen gefährdet sein. Auch Sabotage könnte geschehen – dass ein Teilnehmer behauptet, die Kommune sei an der nicht zustande gekommenen Übertragung Schuld, und gleichzeitig die Gültigkeit der Beschlüsse anzweifelt. Für derlei Fälle halte die vorgeschlagene Regelung keine vernünftigen Auswege bereit, heißt es von den Kommunalverbänden.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #173.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum