In der SPD/CDU-Koalition deutet sich ein erstes Kräftemessen an – es geht dabei um die Frage, wie der nächste Nachtragshaushaltsplan aussehen soll. Während in der SPD die Auffassung herrscht, die Notlage im Zusammenhang mit der Corona-Krise rechtfertige kräftige Mehrausgaben über eine Verschuldung, werden in der CDU Stimmen laut, die zur Zurückhaltung mahnen. Differenzen deuten sich zudem an beim Rettungsprogramm für die Kommunen und in der Frage, wie auf Bundesebene die Konjunkturanreize gesetzt werden sollen. Die SPD-Fraktionsvorsitzende Johanne Modder hatte vor wenigen Tagen bereits öffentlich kundgetan, zwischen Sozial- und Christdemokraten müsse man noch mal „über die Schuldenbremse reden“. Damit wies sie auf die verschiedenen Interpretationen hin, die es zu dieser erst 2019 eingeführten Vorschrift in der Landesverfassung gibt.
Hier die aufkeimenden Konflikte in der Koalition im Einzelnen:
Kredite bei Naturkatastrophen: Viele in der CDU lesen den Artikel 71, Absatz 2 der Landesverfassung so, dass in solchen Situationen der Etat zwar mit neuen Krediten ausgeglichen werden kann. Dies gelte aber nur in der Weise, dass die verursachten Schäden und Mehrausgaben (etwa im Gesundheitswesen) damit bezahlt werden dürften. In der SPD heißt es, eine solche Begrenzung sei im Text nicht festgelegt, damit wären auch Konjunkturprogramme denkbar und finanzierbar. Aus der CDU kommt Widerspruch: Ein Konjunkturprogramm sei nur statthaft, wenn die Volkswirtschaft zu wenig ausgelastet ist und der Bund das Ausmaß dieses Zustandes ermittelt hat. Der Bund prüft derzeit, wird das Ergebnis aber vermutlich nicht vor September veröffentlichen.
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Programm für die Kommunen: In der niedersächsischen SPD gibt es Sympathien für den Vorschlag von Bundesfinanzminister Olaf Scholz, den Kommunen bundesweit die vorhergesagten Ausfälle der Gewerbesteuer und einen Teil der angehäuften Altschulden abzunehmen. Nutznießer davon könnten in Niedersachsen zwar Städte wie Lüneburg, Celle, Hildesheim, Goslar und Salzgitter sein – andere, vorwiegend kleinere und ländliche, aber wohl weniger. Die CDU lehnt diesen Weg ab und verweist darauf, dass Niedersachsen schon vor Jahren seine Kommunen ansatzweise entschuldet habe. Vom Scholz-Vorschlag würden jetzt im überwiegenden Maß NRW, Rheinland-Pfalz und das Saarland profitieren. Außerdem kocht ein alter Konflikt aus der Zeit vor der Landtagswahl wieder hoch: Die CDU würde gern den Pro-Kopf-Anteil bestimmter Steuereinnahmen des Landes, der in den „Kommunalen Finanzausgleich“ (KFA) fließt, von jetzt 15,5 auf 16,09 Prozent erhöhen, also die „Steuerverbundquote“ anheben. In der SPD hat ein anderer Weg mehr Sympathien, nämlich die Verteilung von Landeszuschüssen über gezielte Investitionsprogramme für bestimmte Bereiche, beispielsweise Klimaschutz in öffentlichen Gebäuden.
Wege zu einer Steuerreform: Allmählich beginnen die Debatten auf Bundesebene über die Frage, ob und wie über eine Steuerentlastung der Konsum der Bundesbürger in Schwung gebracht werden kann. Der Göttinger CDU-Bundestagsabgeordnete Fritz Güntzler hat dazu einen Vorschlag entwickelt: Der Solidaritätszuschlag solle für sämtliche Bürger wegfallen, die obersten zehn Prozent müssten dann aber mit einer höheren Belastung bei der Einkommensteuer rechnen – entlastet werden könnte dazu noch der Mittelstand. Daneben wird noch diskutiert über eine Sonder-Abgabe der Top-Verdiener und der Top-Verdienenden, der Bundesvorsitzende Norbert Walter-Borjans hat dazu erste Vorschläge entwickelt.
Die Corona-Krise könnte vermutlich noch zu gravierenden Konsequenzen in der Haushaltsplanung führen. Wenn Ende Juni der Nachtragshaushalt in den Landtag eingebracht und womöglich um den 12. Juli herum in einer Sondersitzung verabschiedet wird, bindet das die Kräfte des Finanzministeriums erheblich. Wahrscheinlich wird der Entwurf für den Etat 2021 dann nicht wie bisher geplant Ende Juni aufgestellt werden können, sondern erst im September – nachdem eine zwischen Bund und Ländern schon verabredete weitere Steuerschätzung gelaufen sein wird. Ob der Haushalt des nächsten Jahres dann wie üblich kurz vor Weihnachten im Parlament verabschiedet wird, ist fraglich. Womöglich rutscht der Termin dann ins neue Jahr hinein.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #097.