8. Juni 2017 · P und P

Götz berichtet über Brandschutzgesetz

Alexander Götz, Leiter der Kommunalabteilung im Innenministerium, hat gestern im Landtags-Innenausschuss die geplanten Änderungen im Brandschutzgesetz erläutert. Zunächst wird die Altersgrenze für aktive Feuerwehrleute auf bis zu 67 Jahre angehoben – ein Schritt, der bei 60 Prozent der Kreisfeuerwehren Anklang findet, bei 40 Prozent eher Kritik. In dünnbesiedelten Gegenden erleichtert die höhere Altersgrenze die Einsatzplanung, weil dort Nachwuchs fehlt. Wie der SPD-Politiker Klaus-Peter Bachmann erläuterte, hatte der Präsident des Landesfeuerwehrverbandes sogar die völlige Freigabe der Altersgrenze (wie beim THW) empfohlen, dafür aber „Protest geerntet“. Götz erläuterte, dass auch ein Fonds eingeführt wird, der bei Gesundheitsschäden von Feuerwehrleuten einspringt, sofern nicht die Unfallversicherung tätig wird. Neu geregelt wird außerdem, dass in Katastrophenschutzfällen in jedem Fall ein Feuerwehr-Kommandeur die Feuerwehr anleitet und keinesfalls ein Polizeibeamter. „Die Feuerwehr würde es nicht akzeptieren, wenn plötzlich ein Polizist ihnen Befehle gibt“, sagte Bachmann. Nach Angaben von Götz gibt es in der Feuerwehr Bestrebungen, unter den Regierungsbrandmeistern einen „primus inter pares“ zu benennen, einen herausgehobenen Sprecher der ehrenamtlichen Feuerwehrführer. Da es schon einen Landesbranddirektor im Innenministerium gibt, den höchsten hauptamtlichen Feuerwehrmann, lehnte das Innenministerium diese Forderung der Feuerwehren aber ab.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #107.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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