Es ist wieder so weit: Die Bundesregierung baut Bürokratie ab. Das erkennt man zuverlässig daran, dass ein Gesetz durch ein noch längeres Gesetz mit einer noch längeren Abkürzung ersetzt wird. Aus dem Verpackungsgesetz wird das Verpackungsrecht-Durchführungsgesetz. VerpackG war gestern. Jetzt kommt VerpackDG. Wenn das kein Befreiungsschlag ist.
Klingt sperrig? Ist es auch. Aber es geht ja schließlich um Sperrgut: Wer Verpackungen in Deutschland in Umlauf bringt, muss künftig nicht nur brav recyceln lassen, sondern auch aktiv Verpackungen vermeiden. Hintergrund sind neue europäische Vorgaben, die ab 2026 gelten und nun ins deutsche Recht gepresst werden müssen. Außerdem steigen die Recyclingquoten für Kunststoff, Aluminium und Eisenmetall deutlich an. Und wer als Hersteller oder Entsorgungsorganisation unterwegs ist, braucht künftig eine Zulassung, wobei er die „Zentrale Stelle Verpackungsregister“ gleich mitfinanzieren darf.

Neu ist auch: Wer keine Organisation nutzt, muss sich selbst zulassen lassen. Das soll „möglichst bürokratiearm automatisiert“ laufen. Das klingt ungefähr so beruhigend wie der Hinweis, ein Formular sei „selbsterklärend“. Fazit: Mehr Regeln, mehr Verfahren, mehr Register. Also genau das, was man sich unter Bürokratieabbau vorstellt, wenn man ihn von Berlin aus durch ein Fernglas betrachtet und das versehentlich falsch herum hält.
Das Gesetz selbst können wir als den Höhepunkt der legislativen Kreislaufwirtschaft betrachten: Man nimmt ein bestehendes Regelwerk, zerlegt es im Brüsseler und Berliner Politikbetrieb und formt daraus ein noch komplizierteres Gebilde. Das ist echtes Bürokratie-Upcycling. Bleibt nur zu hoffen, dass das Ergebnis am Ende nicht als politischer Sondermüll deklariert werden muss.
Wir wollen aber nicht weiter über überflüssiges Verpackungsmaterial sprechen, sondern über Inhalte, die das Auspacken wirklich wert sind. Über diese Themen berichten wir in der heutigen Rundblick-Ausgabe:
Einen möglichst abfallfreien Start in die Woche wünscht
Ihr Christian Wilhelm Link


