27. Nov. 2016 · 
Inneres

Gerangel um dritte Kraft in den Kindergärten

Soll es landesweit eine dritte Betreuungskraft in den Kindergärten geben? Über diese Frage berät heute die rot-grüne Koalition zum Abschluss ihrer Vorschläge für den Landeshaushalt 2017 und 2018. Wie es aus Regierungskreisen heißt, wolle man einen „Einstieg“ in die Finanzierung der dritten Kraft organisieren. Dies könnte geschehen, indem es eine Mischung aus Bundes- und Landesmitteln gibt. Wie genau diese Finanzierung gewährleistet werden soll und in welchem Umfang das Personal in den Kindergarten schon 2017 verstärkt werden soll, wollen die Spitzen von SPD und Grünen heute Mittag vorstellen. Lesen Sie auch:   Allerdings droht Ärger mit den Kommunen. Nach Rundblick-Informationen hat es im Vorfeld dieser Entscheidung ein Treffen von Landesregierung und kommunalen Spitzenverbänden gegeben, das ohne Einvernehmen zu Ende gegangen ist. „Wir sind uns nicht nähergekommen“, sagt ein Teilnehmer. Es ging in diesem Gespräch um die Investitionspauschale des Bundes in Höhe von zwei Milliarden Euro, die in den Jahren 2016, 2017 und 2018 jährlich an die Länder überwiesen wird. Der Anteil für Niedersachsen beträgt rund 186 Millionen Euro jährlich. Dieses Geld steht den Ländern zu, und unstrittig ist zwischen Landesregierung und Kommunalverbänden, dass in den kommenden beiden Jahren 30 Millionen Euro von dieser Summe für die Sprachförderung ausgegeben werden – die Federführung dafür hat Wissenschaftsministerin Gabriele Heinen-Kljajic. Umstritten zwischen beiden Seiten ist aber eine Summe von 60 Millionen Euro. Der Plan der Landesregierung, dieses Geld in die Sprachförderung für die drei- und sechsjährigen Kinder in den Kindergärten zu stecken, wird allgemein noch begrüßt. Im Detail aber scheiden sich aber die Geister. Die Kommunen hatten zunächst mit dem Kultusministerium verhandelt, mindestens die Hälfte der Summe für Investitionen in Kindergärten zu verwenden, als Investitionszuschuss für Städte und Gemeinden. Wie es heißt, hat aber die Staatskanzlei diese Einigung durchkreuzt, von dort sei die Vorgabe gekommen, maximal 15 Millionen der 60 Millionen Euro für Investitionen verwenden zu können. Der Löwenanteil, 45 Millionen Euro, solle aber für die Personalverstärkung in Kindergärten eingesetzt werden. Gegen den Plan, die Masse des Geldes für Personal auszugeben, haben die Kommunalvertreter aber große Vorbehalte. Sie verweisen darauf, dass die Zuschüsse des Bundes auf zwei Jahre befristet sind – und wenn diese Frist ablaufe, sei die Gefahr groß, dass die Kommunen auf den Personalkosten sitzen bleiben. Wie es heißt, hat die Landesregierung zwar eine „Verstetigung“ dieser Mittel in Aussicht gestellt, doch eine konkrete Zusage sei das nicht.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #216.
Martin Brüning
AutorMartin Brüning

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