
Gerald Heere, Finanzminister, ist am Dienstag von der Landesregierung offiziell als Aufsichtsratsvorsitzender der Nord/LB bestätigt worden. Das geschah auf die Weise, dass das Kabinett sich auf eine Ausnahmevorschrift von der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Landesregierung berufen hat. Diese sieht nämlich eigentlich vor, dass Vertreter des Landes nicht in Organen von gewinnbringenden Unternehmen mitwirken dürfen. Ausnahmen sind aber zulässig, wenn sich das Land an diesen Unternehmen beteiligt und diese von herausragender Bedeutung sind – beides trifft für die Nord/LB zu. Die Prüfung der Bankenaufsicht, ob Heere die notwendigen Kriterien für die Wahrnehmung des Aufsichtsratsvorsitzenden erfüllt, läuft und dauert vermutlich noch länger.


