(rb) Hannover/München. Ein jetzt erst veröffentlichtes Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 10. November 2011 zur Ausweitung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand hat bei den Kommunen wenig Freude verursacht. Der BFH hatte entschieden, dass nachhaltig und gegen Entgelt erbrachte Leistungen der öffentlichen Hand der Umsatzsteuer unterliegen, wenn diese Tätigkeiten auf zivilrechtlicher [...]
Hier weiterlesen. Mit dem passenden Rundblick-Abonnement.
Im Rundblick finden Sie Neuigkeiten, Interna und exklusive Geschichten aus der niedersächsischen Landespolitik und Wirtschaft. Testen Sie uns jetzt unverbindlich.