Geänderte Verordnung für die Härtefallkommission beschlossen
(rb) Hannover. Das Kabinett hat am Dienstag Änderungen der Niedersächsischen Härtefallkommissionsverordnung beschlossen, die die Verfahrensabläufe vereinfachen und beschleunigen sollen. Zudem werde die Verordnung redaktionell an das Aufenthaltsrecht angepasst, das sich zum 1. Januar 2016 ändert, teilte die Staatskanzlei mit. Wie angekündigt, wird ein neuer „Nichtannahmegrund“ in die Verordnung aufgenommen: Künftig werden Eingaben von Menschen nicht mehr angenommen, die sich weniger als 18 Monate im Bundesgebiet aufgehalten haben. Dieser Personenkreis hat nach der Entscheidungspraxis der Härtefallkommission und des Innenministeriums in den vergangenen Jahren nie eine Anerkennung als Härtefall erhalten. Diese zeitliche Zugangsbegrenzung soll nicht ausgeweitet werden, da bei einem längeren Aufenthalt bereits gute Integrationsleistungen vorliegen könnten, die den Zugang zur Härtefallkommission durchaus rechtfertigen können. Der neue Nichtannahmegrund werde verbunden mit einem Sonderprüfungsrecht für das vorsitzende Mitglied, das unter engen Voraussetzungen Ausnahmen zulassen könne. Mit dem neuen Nichtannahmegrund entfalle bei der genannten Personengruppe auch die Verpflichtung der Ausländerbehörden zur Belehrung über die Möglichkeit und das Verfahren für die Anrufung der Härtefallkommission. Diese werde künftig erst bei einer Aufenthaltsdauer von mindestens 18 Monaten vorgenommen. Eine wiederholte Belehrung sei vorgesehen für Menschen, die sich länger als fünf Jahre ununterbrochen im Bundesgebiet aufhalten. Damit blieben der humanitäre Leitgedanke des Härtefallverfahrens und die Unabhängigkeit der Kommission grundsätzlich unberührt, hieß es.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #228.