28. Okt. 2015 · 
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Geänderte Härtefallkommissionsverordnung geht in die Anhörung

(rb) Hannover. Die von Innenminister Boris Pistorius im Landtag angekündigten Änderungen an der Härtefallkommissionsverordnung haben am Dienstag die Zustimmung des Kabinetts gefunden und sind zur Verbandsanhörung freigegeben worden. Im Wesentlichen geht es darum, dass die Kommission künftig keine Eingaben mehr von Personen annimmt, die sich weniger als 18 Monate in Deutschland aufgehalten haben. Diese Antragsteller/innen waren in der Vergangenheit ohnehin nie als Härtefall anerkannt worden. Verbunden mit diesem neuen Nicht-Annahmegrund ist allerdings ein Sonderprüfungsrecht für den oder die Kommissionsvorsitzende/n ; damit können unter engen Voraussetzungen Ausnahmen zugelassen werden. Der zweite Punkt betrifft die Pflicht der Ausländerbehörden, abgelehnte Asylbewerber/innen wiederholt über die Möglichkeit eines Härtefallersuchens zu belehren. Künftig sollen ausschließlich Personen nach einer Aufenthaltszeit von mindestens 18 Monaten einmalig auf das Härtefallverfahren hingewiesen werden, während es eine wiederholte Belehrung nur für Personen geben soll, die länger als fünf Jahre ununterbrochen in Deutschland gelebt haben. Außerdem wurde die Verordnung redaktionell an das ab 1. Januar 2016 geltende Aufenthaltsrecht angepasst. Pistorius erhofft sich von der neuen Verordnungsregelung schnellere Abläufe und eine deutliche Arbeitserleichterung der Härtefallkommission. Das Gremium könne sich intensiv auf die Fälle konzentrieren, in denen dringender Handlungsbedarf bestehe. Der humanitäre Leitgedanke des Härtefallverfahrens werde dadurch nicht gefährdet, meinte der Innenminister.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #198.
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