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Der Vorschlag Althusmanns lautet, dass Gastwirte und Hoteliers einen Kredit des Bundes in Anspruch nehmen können, wenn sie durch die Corona-Krise besonders betroffen sind. Ähnlich wie bei den Bafög-Regeln für Studenten soll festgeschrieben werden, dass die Kreditnehmer das Darlehen dann zurückzahlen müssen, wenn sie in einer gewissen Zeitspanne von wenigen Jahren einen Gewinn in bestimmter Höhe erzielt haben. Bleiben sie unterhalb dieser Grenze, soll der Kredit in einen Zuschuss umgewandelt werden. https://www.youtube.com/watch?v=ogkbXhhmoPA Althusmann hat in einem Konzept seines Ministeriums vorgeschlagen, die bisher nicht verbrauchte Summe aus dem 50-Milliarden-Euro-Förderprogramm des Bundes für kleine Unternehmen (bis zehn Beschäftigte) für diesen Zweck einzusetzen. Angeblich sind von diesem Programm bisher erst zwölf Milliarden Euro geflossen, bis Anfang Mai könnte sich das verdoppeln. Wenn das so wäre, blieben noch rund 20 Milliarden Euro übrig, die für diese „Gastro-Kredite“ verwendet werden könnten.


