G9: Kultusministerium sieht keine negativen Folgen für Schulbuchausleihe
(rb) Hannover. Das Kultusministerium geht nicht davon aus, das sich die zum Schuljahr 2015/16 erfolgte Umstellung von G8 auf G9 negativ auf die Schulbuchausleihe bzw. auf die betroffenen Schüler/innen an den Gymnasien auswirkt. Die CDU-Landtagsabgeordnete Astrid Vockert hatte dazu im Juni-Plenum des Landtags eine mündliche Anfrage an die Landesregierung eingereicht. Nach ihrer Rechnung muss ein Gymnasium, das in den Jahrgängen 5 bis 10 die Lernmittelausleihe anbietet, durch das neue G9 zwischen 85 und 90 Prozent der Bücher ersetzen. Pro Schuljahr stehen aber nur Mittel aus den Leihgebühren zur Verfügung, die für etwa ein Drittel der neuen Bücher reichen. Gewinne dürfen die Schulen mit dem Lernmittelverlieh nicht erwirtschaften. Somit könnten aus den Einnahmen nicht alle benötigten Bücher beschafft werden, befürchtet die CDU-Politikerin. Zudem würden die jetzigen Jahrgänge 5 bis 8 an den niedersächsischen Gymnasien seit Beginn des Schuljahrs 2015/2016 wieder nach Lehrplänen für einen neunjährigen gymnasialen Bildungsgang unterrichtet, ohne dass neue Schulbücher eingeführt werden konnten. Daher sei davon auszugehen, dass derzeit in den Gymnasien Schulbücher genutzt würden, die nicht auf die im neuen G9 geltenden Kerncurricula abgestimmt seien, monierte Vockert. Das Kultusministerium teilt diese Sorgen nicht: Mit der Umstellung am Gymnasium hätten rechtzeitig vor Schuljahresbeginn 2015/2016 weiterentwickelte Kerncurricula für 13 Fächer vorgelegen. Grundsätzlich handele es sich dabei um Weiterentwicklungen, bei denen keine neuen Lerninhalte aufgenommen, sondern lediglich Verschiebungen und geringe Anpassungen vorgenommen worden seien. Da diese in fast allen Fächern aufsteigend erfolgten, seien neue Lehrwerke nicht sofort und nur in sehr wenigen Fächern notwendig. Diese könnten über das Ausleihsystem finanziert werden. Zudem könnten die eingenommenen Leihentgelte während der Nutzungsdauer drei Jahre angespart und danach für Neubeschaffungen verwendet werden. Die vorhandenen Lehrwerke seien für die Umsetzung der neuen Kerncurricula in dieser Übergangszeit weiterhin nutzbar. Es würden keine Klassen benachteiligt. Mögliche Veränderungen ließen sich ggf. über das Austeilen von Fotokopien auffangen.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #117.