11. Sept. 2018
Finanzen

Fusion der Finanzämter beschlossen, Alternativen wurden geprüft – und verworfen

Ganz so schnell, wie Finanzminister Reinhold Hilbers es zunächst plante, kam der Kabinettsbeschluss nicht zustande. Zweimal wurde die Entscheidung verschoben, aber in der gestrigen Sitzung der Landesregierung kam dann das erwartete grüne Licht: Die Finanzämter werden neu geordnet. Landesweit gibt es 57, 16 von ihnen stehen in den kommenden Jahren zur Fusion an – das heißt, aus diesen 16 werden acht. Die Behördenstandorte sollen allerdings vorläufig erhalten bleiben, die Fusion bedeutet aber, dass bei der Pensionierung einer Fachkraft in einem Teil der Experte aus dem anderen Teil dessen Aufgabenbereich übernehmen kann. Außerdem wird jeweils die Stelle eines Leiters entfallen, sobald einer der Leiter der beiden zusammengelegten Ämter in den Ruhestand geht oder anderweitig aus dem Amt scheidet. Konkret terminiert ist das bisher nur für einen Fall: Zum 1. April 2019 verschmelzen die Finanzämter in Lüchow und in Uelzen zu einer gemeinsamen Behörde. Es folgen dann später Wittmund und Aurich, Braunschweig-Altewiekring und Helmstedt, Emden und Norden, Goslar und Bad Gandersheim, Hameln und Holzminden, Hildesheim und Alfeld sowie Northeim und Herzberg. Hilbers wollte sein Konzept ursprünglich Ende August schon festzurren, doch dann kamen kritische Hinweise von den Sozialdemokraten im Kabinett, auch der Präsident des Landkreistages, Göttingens Landrat Bernhard Reuter, äußerte sich skeptisch. Unzufriedenheit kam auch von der Vertretung der Beschäftigten. Dabei sind die sachlichen Argumente, die das Finanzministerium vortrug, nicht bestritten worden. Betroffen sind Bereiche, in denen die Alterung der Gesamtbevölkerung stärker zunimmt als in anderen – außerdem solche, in denen die Finanzämter schon heute sehr klein sind und der Fachkräftemangel sich enorm auswirken wird. Ziel war, dass in allen Finanzämtern auch noch 2030 Gewähr dafür geboten werden soll, dass sich Mitarbeiter des ehemaligen gehobenen Dienstes auf ein Arbeitsgebiet konzentrieren können, sich fachlich untereinander in der Behörde austauschen können – und sich nicht doppelt oder mehrfach spezialisieren müssen. Bisher wenig bekannt ist, dass im Finanzministerium vor dieser Reform intensiv auch über Alternativen zu den Fusionen nachgedacht wurde. In einer „Wirtschaftlichkeitsuntersuchung“, die dem Politikjournal Rundblick vorliegt, wird darauf verwiesen. Eine Idee lautete, Aufgaben aus Finanzämtern in Großstädten auf solche in ländlichen Gegenden zu verlagern – damit diese, mit mehr Kompetenzen angereichert, dauerhaft eine stabilere Mitarbeiterzahl haben. Man nahm davon Abstand, weil es schwieriger sein könne, benötigte Fachleute in Behörden auf dem flachen Land zu locken. Der nächste Vorschlag, die land- und forstwirtschaftliche Betriebsprüfung in wenigen Schwerpunkt-Finanzämtern zu konzentrieren, wurde nicht verfolgt. Ähnlich war es mit der Idee, die Grunderwerbsteuer-Bearbeitung künftig in wenigen Ämtern zusammenzufassen. Angesichts der bevorstehenden Grundsteuer-Reform sei das nicht sinnvoll, weil die Grundbesitzstellen dann in jeder Behörde aufgeteilt werden müssten. Die wechselseitige Übernahme von Aufgaben zwischen benachbarten Finanzämtern (der eine hilft dem anderen aus, wenn dort kein Experte mehr tätig ist) wurde auch verworfen, weil das Ergebnis große Unübersichtlichkeit auslösen würde. Ein anderer Vorschlag sah vor, die Veranlagung für Körperschaften und Personengesellschaft im kleinen Finanzamt in Herzberg zu konzentrieren – und diese Aufgaben aus den Ämtern Hildesheim, Alfeld, Holzminden, Bad Gandersheim, Northeim und Göttingen abzuziehen. Da dies zwar einen Bereich im Amt Herzberg extrem aufwerten würde, dem Amt insgesamt aber wenig helfen würde, wurde auch diese Variante verworfen.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #159.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum