25. Aug. 2021 · 
Soziales

Für die erste Zeit gilt: Jeder Schüler muss sich täglich morgens zuhause auf Corona testen

Die SPD/CDU-geführte Landesregierung hat am Dienstag die neue Corona-Verordnung beschlossen, die in den nächsten Tagen in Kraft treten soll. Damit sind Lockerungen verknüpft – aber bestimmte Schutzvorkehrungen bleiben erhalten. Wenn die Inzidenz in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt die 50 überschreitet (50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen), greift die sogenannte „3G-Regel“. Das heißt, Zutritt zu Gaststätten, Großveranstaltungen, Fitnessstudios und Hotels bekommen nur Menschen, die entweder genesen sind, einen negativen Corona-Test (von einem Testzentrum ausgestellt mit 24 Stunden Gültigkeit) vorweisen können oder doppelt geimpft sind. Die jeweiligen Betreiber der Institutionen, in denen sich die Menschen aufhalten, sind für die Kontrolle verantwortlich. Für derzeit neun Landkreise landesweit gilt, dass schon jetzt die 50 überschritten ist. Ausnahmen von der strengen Regel sind nur zulässig, wenn sich das Infektionsgeschehen lokal eng begrenzen lässt – etwa auf Bewohner eines Gebäudes.

In solchen Fällen darf ein Landkreis von dem Automatismus der 3G-Regel abweichen. Zugleich hat die Landesregierung ein „Warnsystem“ eingerichtet, das ebenfalls die „3G-Regel“ und später womöglich noch weitere Verschärfungen auslösen soll. Dafür gibt es drei Indikatoren, neben der Inzidenz die Hospitalisierung (Anzahl der Covid-19-Patienten binnen sieben Tagen landesweit) und die Auslastung der Intensivbetten in den Kliniken (ebenfalls landesweit). Wenn zwei dieser drei Faktoren bestimmte Grenzwerte überschreiten, treten in dem jeweiligen Landkreis Beschränkungen in Kraft. Dabei geht es zunächst auch um die „3G-Regel“ für Gaststätten und Veranstaltungen in der ersten Warnstufe. Für Warnstufen II und III hat das Kabinett noch keine Maßnahmen festgelegt – zumal gegenwärtig auch die Warnstufe I unrealistisch erscheint, da das Gesundheitssystem in Niedersachsen nicht überlastet ist. Die allermeisten Corona-Infizierten, zumeist jüngere Menschen, zeigen derzeit keine schweren Krankheitsverläufe.

Foto: Herzig

Ministerpräsident Stephan Weil und die Minister Bernd Althusmann (Wirtschaft), Daniela Behrens (Soziales) und Grant Hendrik Tonne (Kultus) stellten die Neuerungen gestern vor. Behrens wies darauf hin, dass von Mitte Oktober an auch die Tests in den Testzentren nicht mehr kostenfrei sein werden. „Das Leben für ungeimpfte Erwachsene wird unbequemer, und das ist durchaus auch gewollt. Wir kommen nur voran, wenn wir die Impfquote erhöhen.“ Sie warne auch vor dem Irrglauben, ein negativer Corona-Test biete eine Sicherheit wie eine Impfung: „Der Test verleiht keinen Schutzstatus, sondern zeigt nur die Momentaufnahme einer Virusbelastung an.“ Weil fügte hinzu, die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen (etwa beim Einkaufen oder in Bussen und Bahnen) und die 1,5-Meter-Abstandsregel sollten allgemeine Verhaltensgebote bleiben. Private Veranstalter etwa von größeren Treffen (beispielsweise Diskotheken) hätten aber die Chance, das Zutrittsrecht nur auf Geimpfte und Genesene (ohne die Getesteten) zu beschränken – in solchen Fällen könnten auch Abstandsgebote und Maskenpflichten fallen. Für Großveranstaltungen seien Hygienekonzepte nötig. Bei staatlichen Veranstaltern sei der Ausschluss von Getesteten weniger leicht zu rechtfertigen, da die Grundrechte bei öffentlichen Institutionen stärker zu Buche schlagen.

Sonderregel für Schulen: Wenn der Unterricht am 2. September startet, gilt laut Kultusminister Tonne zunächst bis 10. September eine tägliche Testpflicht für Schüler und Lehrer, soweit diese nicht vollständig geimpft sind. Die Tests müssen wie bisher von den Kindern selbst zuhause erledigt werden, die Lehrer können bei Zweifeln in der Schule einen Nachtest verlangen. Es soll Präsenzunterricht für alle Schüler gelten, allerdings müssen diese in den Räumen und auch im Unterricht eine Maske tragen – bei Grundschülern reicht eine Stoffmaske, bei älteren muss es eine medizinische Maske sein. Für Kindergartenkinder wird ein Test dreimal je Woche angeboten. Für die Schüler plant Tonne ein konzentriertes Impfangebot in der Woche zwischen dem 30. August und 6. September, mit der Kassenärztlichen Vereinigung werde zudem über weitere solche „Impfwochen“ diskutiert. „Niemand wird gezwungen, sich impfen zu lassen – außerdem steht das schulische Angebot für jedermann offen, egal ob geimpft oder nicht geimpft“, betonte Tonne. Es soll „Maskenpausen“ geben, damit die Kinder nicht gezwungen sind, die ganze Zeit über den Mundschutz zu tragen.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #146.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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