21. Juli 2015
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Freie Schulen: Aufsichtschaos soll beendet werden

(rb) Hannover. Der Landesrechnungshof (LRH) hat in seinem Jahresbericht 2015 zwar begrüßt, dass sich die Landesschulbehörde seit Frühjahr vergangenen Jahres damit beschäftigt, die fachliche Begleitung und die Aufsicht von Schulen in freier Trägerschaft in Niedersachsen zu optimieren, damit irgendwann in allen Regionen des Landes eine gesetzeskonforme Umsetzung gewährleistet werden kann. Zugleich treibt der LRH aber zur Eile. Die entsprechende Projektgruppe „Schulaufsicht über Schulen in freier Trägerschaft“ müsse jetzt zeitnah Standards zur Umsetzung einheitlicher und verbindlicher Verfahrensweisen vorlegen, die sowohl im Genehmigungsverfahren als auch im weiteren Schulbetrieb eine kontinuierliche Überprüfung aller Voraussetzungen garantiere, heißt es. Hintergrund ist, dass die Landesschulbehörde den Freien Schulen Finanzhilfe in Höhe von jährlich rund 213 Millionen Euro gewährt, ohne systematisch zu überprüfen, ob die entsprechenden rechtlichen Voraussetzungen vorliegen. Allein in den vergangenen drei Schuljahren sind nach den Erkenntnissen des LRH Finanzhilfen von etwa 23 Millionen Euro an elf Bildungseinrichtungen geflossen, die die Voraussetzungen nicht dauerhaft erfüllten. Die unterschiedlichen Handlungsmuster und Bewertungskriterien von Schulbehörde und Kultusministerium belegten, dass keinen verbindlichen Standards gefolgt werde, bemängeln die Rechnungsprüfer. Auf Anfrage von fünf FDP-Landtagsabgeordneten im Juli-Plenum hat das Kultusministerium jetzt berichtet, die Projektgruppe habe sich mit der Verwaltungspraxis in den einzelnen Regionalabteilungen beschäftigt und daraus Vorschläge für landesweit geltende Standards erarbeitet. Diese sollen für eine „möglichst einheitliche Entscheidungspraxis“ sorgen, „ohne verbindliche Vorgaben für jeden Einzelfall machen zu wollen“. Ob der Projektbericht zur künftigen Aufsicht über Freie Schulen jemals die Öffentlichkeit erblickt, ist fraglich. Es handele sich um Vorschläge einer behördeninternen Arbeitsgruppe. Über die Weitergabe des Berichtes und die Umsetzung der Vorschläge würden der Präsident der Landesschulbehörde und das Kultusministerium entscheiden, heißt es. Auf die Frage der FDP, welche Konsequenzen jetzt aus der Arbeit der Projektgruppe gezogen würden, antwortete das Ministerium, es sei beabsichtigt, regelmäßige, standardisierte schulfachliche und schulrechtliche Überprüfungen einzuführen. Das Nähere bedürfe noch der Abstimmung. Das Kultusministerium hatte in seiner Stellungnahme für den LRH das Aufsichtschaos u.a. mit der verfassungsrechtlich garantierten Privatschulfreiheit und mit engen personellen Ressourcen in der Landesschulbehörde erklärt.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #137.
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