Ein Cowboy steigt aufs Pferd und reitet in den Sonnenuntergang. So weit die Theorie. In Niedersachsen endet der Ritt nach Westen jedoch spätestens an der niederländischen Grenze: Dort kommt das Pferd nur mit Veterinärbescheinigung weiter – andernfalls hängt demnächst der Europol-Steckbrief von Ross und Reiter im Saloon von Nordhorn oder im Drugstore von Emlichheim.
Dass der Grenzverkehr mit den Niederlanden kein Ponyhof ist, macht eine Kleine Anfrage des CDU-Landtagsabgeordneten Marco Mohrmann deutlich. Er dringt darauf, bürokratische Hürden aus dem Weg zu räumen und die Zügel beim kleinen Grenzverkehr etwas lockerer zu lassen, damit auch Pferdehalter den europäischen Traum leben können. Und tatsächlich: Das EU-Recht würde Ausnahmen für Freizeitritte, Turniere und Ausstellungen grundsätzlich erlauben. Deutschland und die Niederlande könnten vereinbaren, bei bestimmten Grenzübertritten auf die Veterinärbescheinigung und die Meldung im europäischen TRACES-System zu verzichten. Doch in den Badlands jenseits der Ems ist leider kein Platz für wilde Mustangs, denn hier grast bereits der deutsche Amtsschimmel.

Der Schurke ist diesmal kein EU-Bürokrat, der den Revolver schwingt und seinen viel zu langen Schnurrbart zwirbelt. Den schwarzen Hut trägt vielmehr der Bund. Der soll eigentlich eine elektronische Equiden-Datenbank aufbauen, hält aber offenbar lieber Siesta unterm Kaktus. Und bis die digitale Pferdekartei fertig ist, bleibt das Tor vom Fort geschlossen.
Nun könnte man die Sheriffs und Marshalls einfach mit einer weißen Liste vertrauenswürdiger Ranches ausstatten. Doch das reicht der Landesregierung nicht: Die kennt dann zwar die Guten, kann aber immer noch nicht jedes Pferd bis zum letzten Hufabdruck zurückverfolgen. Und genau das wäre bei einem Ausbruch der Afrikanischen Pferdepest nötig. Außerdem fürchtet das Ministerium, dass eine Lockerung „illegalen Verbringungsaktivitäten Vorschub leisten könnte“. In Hannover vermutet man hinter jedem Hügel eben die nächste Bande international gesuchter Pferdeschieber. Und bis zum Beweis des Gegenteils gilt jede „Wendy“-Abonnentin als potenzieller Outlaw und der Pferdetransporter als Planwagen des organisierten Verbrechens.
Und so bewahrheitet sich am Ende die alte Westernweisheit: Man kann ein Pferd zwar zur Grenze führen – aber ohne gültige Veterinärbescheinigung ist das Verbringen eines Equiden in einen anderen EU-Mitgliedstaat nicht gestattet.
Doch bevor wir endgültig vom Hof reiten, werfen wir noch einen Blick auf die Themen der heutigen Ausgabe. Wir berichten über:
Mit Veterinärbescheinigung in der Satteltasche und einem fröhlichen „Yee-haw“ grüßt
Ihr Christian Wilhelm Link


