Elke Eickemeier, Referatsleiterin im Agrarministerium, hat erste Hinweise zur Fluthilfe für landwirtschaftliche Betriebe gegeben. In der jüngsten Sitzung des Agrarausschusses erklärte sie, der Entwurf zur entsprechenden Förderrichtlinie werde derzeit im Ministerium abgestimmt, gehe dann zeitnah ins formelle Beteiligungsverfahren und solle dann voraussichtlich im Juli in Kraft treten.
Geplant sei, Landwirten, denen beim vergangenen Winterhochwasser Schäden an Flächen, Gebäuden oder Ausstattung entstanden sind, finanziell zu unterstützen. Da bislang noch nicht abzusehen ist, wie ausgeprägt die Schäden sind, konnte die Referatsleiterin aber noch keine Angaben zur angenommenen Gesamtsumme der Entschädigungszahlungen machen.
Bei den Flächenschäden möchte das Agrarministerium nach aktuellem Verfahrensstand eine pauschale Entschädigung nach Hektar gewähren, wobei beim Grünland zwischen den Graden der Schädigung unterschieden werden soll. Beim Ackerland soll zudem in ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten nur bis zu 50 Prozent entschädigt werden, jenseits dieser vom NLWKN festgelegten Gebietskulisse können die Landwirte mit 80 Prozent Entschädigung rechnen. Für Grünland soll diese Einschränkung nicht gelten.
Der Höchstbetrag pro Betrieb soll bei 200.000 Euro liegen. Eine Bagatellgrenze möchte man bei 3000 Euro einziehen. Für alle weiteren Schäden, beispielsweise an Gebäuden, müssen Sachverständigengutachten eingeholt werden, um den kausalen Zusammenhang zum Hochwasser zu belegen.
Für die Flächen-Entschädigung sollen die betroffenen Landwirte bereits geo-referenzierte Foto-Beweise über eine entsprechende App hochgeladen haben. Wenn dies noch nicht geschehen oder aus technischen Gründen gescheitert ist, sollen nach Auskunft des Agrarministeriums aber auch einfache Fotografien als Beleg dienen können – sofern aus dem Material anderweitig ersichtlich wird, um welche Flächen es sich handelt. Markante Baumgruppen oder Häuser im Hintergrund sollen notfalls zur Verortung auch herangezogen werden können.