3. Mai 2021 · 
Inneres

Flüchtlingsrat empört: Datenschutz bei Reform des Ausländerrechts missachtet

Der niedersächsische Flüchtlingsrat schlägt Alarm: Der aktuelle Entwurf von Bundesinnenminister Horst Seehofer unter der Überschrift „Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ verstoße gegen elementare Prinzipien des Datenschutzes. „Wir wollen darüber jetzt auch mit unserer niedersächsischen Datenschutzbeauftragten Barbara Thiel reden – denn früher oder später geht es auch darum, wie sich die Landesregierung im Bundesrat zu dem Thema verhält“, sagte Kai Weber vom niedersächsischen Flüchtlingsrat im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick.

Gleichzeitig betonte er, dass leider eine öffentliche Debatte über die hier deutlich überschrittenen Grenzen fehle. In Berlin hat sich die Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD bereits auf das Vorhaben verständigt, eine Beratung im Bundestag soll nun beginnen. Was Weber erzürnt, ist aber das Eiltempo der geplanten parlamentarischen Prüfungen und Abstimmungen: „Wie wir es immer wieder im Ausländerrecht erleben, sind die Anhörungs- und Beteiligungsfristen äußerst eng getaktet worden.“

Informationen über Geflüchtete zentral erfassen

Das „Gesetz zur Weiterentwicklung des Ausländerzentralregisters“ sieht vor, dass zahlreiche Informationen über Geflüchtete zentral erfasst werden sollen – und dann im nächsten Schritt vielen Behörden zugänglich gemacht werden sollen. Das Ausländerzentralregister (AZR) erlaubt es nach Mitteilung von Weber schon jetzt, dass 16.000 Behörden und Einrichtungen darauf zugreifen und Daten einsehen können. Dazu gehörten Sozialämter und Ausländerbehörden, Zolldienststellen, Jobcenter, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften und deutsche Auslandsvertretungen. Mit der Novelle werde das nun in der Weise erweitert, dass beispielsweise der Asylbescheid selbst auch weitergegeben werden kann.

Welchen Sinn soll es haben, dass der Mitarbeiter eines Jobcenters erfährt, welche Asylgründe für einen Klienten maßgeblich waren?

Nun fragt Weber: „Welchen Sinn soll es haben, dass der Mitarbeiter eines Jobcenters erfährt, welche Asylgründe für einen Klienten maßgeblich waren?“ Bekannt geworden sei der Fall eines ägyptischen Flüchtlings, der in Konflikt mit einem Jobcenter-Mitarbeiter geraten und von diesem womöglich unter Druck gesetzt worden war. Solche Vorfälle könnten künftig häufiger auftreten, da der Kreis der Behörden, die in Akten Einblick nehmen können, erweitert werde. Außerdem würden auch intime Details gespeichert wie sexuelle Orientierung, Religionszugehörigkeit und politische Ansichten. Bisher seien die Asylanträge selbst nur sehr begrenzt an andere Behörden weitergeleitet worden, künftig werde das wesentlich erleichtert.

Datenlecks mit gravierenden Folgen

Weber sieht als großes Problem an, dass zum einen wirksame Möglichkeiten der Betroffenen, die Kontrolle über ihre Daten zu behalten, nicht im Gesetzentwurf verankert seien. Proteste etwa des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes, des Caritasverbandes oder des schleswig-holsteinischen Datenschützers Thilo Weichert habe es bereits gegeben. Zum anderen drohten auch unheilvolle Verknüpfungen, wie sie im vergangenen Jahr in der Türkei vorgekommen seien. Dazu berichtet der Geschäftsführer des Flüchtlingsrats gegenüber dem Rundblick, dass damals ein Anwalt in der Türkei recherchiert habe, die türkische Staatsanwaltschaft seine Daten beschlagnahmt habe und damit der türkische Geheimdienst Zugriff auf sensible Asyldaten bekommen habe. Solche „Datenlecks“ könnten dann gravierende Folgen für die Betroffenen Asylbewerber haben – und mit den fehlenden Schutzvorkehrungen im geplanten Bundesgesetz werde die Gefahr eines Missbrauchs noch vergrößert.

Er sei dafür, betont Weber, dass es bei den Ausländerbehörden eine Vernetzung und einen Datenaustausch gebe, um beispielsweise eine unberechtigte Inanspruchnahme von Leistungen zu verhindern. Es sei aber nicht hinnehmbar, wenn diese Absicht jetzt zur Aufgabe aller datenschutzrechtlichen Schranken führe. So sinnvoll eine Verwaltungsreform mit einem unkomplizierten Zugriff der Behördendaten untereinander sei, so notwendig sei auf der anderen Seite die strikte Beachtung der im EU-Recht verankerten Datenschutzgrundverordnung.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #083.
Niklas Kleinwächter
AutorNiklas Kleinwächter

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