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Es gebe landesfinanzierte Sprachkurse sowie Unterstützung für Traumatisierte, für den Flüchtlingsrat selbst und zur Arbeitsmarktintegration. Doch teilweise würden den Geflüchteten noch unnötige Hürden in den Weg gelegt, befand die Rechtsanwältin. Politisch habe es bereits Ende 2015 einen „Roll-back“ gegeben, Deery zählte da 13 Gesetzesverschärfungen, die sich auch auf die niedersächsische Flüchtlingspolitik ausgewirkt hätten. Besonders beim Bleiberecht und bei der Gesundheitsversorgung gäbe es Mängel. Infolge der verschärften Gesetze komme es dazu, dass Flüchtlinge bis zu 18 Monaten in den Erstaufnahmeeinrichtungen bleiben müssen. Außerdem fehle es an gesonderten Konzepten für Kranke oder Altfälle, so die Flüchtlingsrats-Vorsitzende.
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Deery hob allerdings auch positive Veränderungen hervor. So seien vielfach „hochmotivierte neue Gesellschaftsmitglieder“ migriert. Die Integration in den Arbeitsmarkt sei gut gelungen, immerhin 55 Prozent Geflüchteten stünden inzwischen in Lohn und Brot, berichtete die Vorsitzende des Flüchtlingsrates. Allerdings habe auch hier die Corona-Krise vor allem die Schwächsten zuerst getroffen. Laut Arbeitsmarktstatistik sei die Arbeitslosenquote unter den Ausländern aus den typischen Fluchtländern um 24,5 Prozent auf 29 Prozent angestiegen, zitierte Deery aus einem Bericht der Arbeitsagentur.
45.000 Geflüchtete leben noch in Unterkünften
Erhebliche Probleme sieht der Flüchtlingsrat zudem bei der Unterbringung von Geflüchteten. Zwar stehe Niedersachsen im Vergleich mit anderen Bundesländern relativ gut da. Immerhin 75 Prozent der Flüchtlinge seien mittlerweile dezentral in eigenen Wohnungen untergebracht, erklärte Muzaffer Öztürkyilmaz, Projektleiter beim Flüchtlingsrat. Das bedeute allerdings auch, das noch immer 45.000 Menschen in Gemeinschaftsunterkünften leben müssten. Ein Wohnen in den eigenen vier Wänden sei für viele nicht so schnell möglich, und die Wohnungen, die extra bereitgestellt wurden, liegen häufig in der Peripherie. Von gesellschaftlicher Teilhabe seien diejenigen, die dort wohnen müssten, in der Regel faktisch abgeschlossen, da allein die logistische Anbindung nicht gewährleistet ist. Auch bei der Wohnortwahl macht Niedersachsen Einschränkungen. Zwar gebe es hier keine Zuweisungen, bei den Zuzugsbeschränkungen sei Niedersachsen aber Vorreiter. In Salzgitter, Wilhelmshaven und Delmenhorst dürfen Flüchtlinge laut Landesverordnung nur dann heimisch werden, wenn sie sich selbst versorgen können.
In den Gemeinschaftsunterkünften kämen zudem unhaltbare Zustände hinzu, beschreiben die Mitglieder des Flüchtlingsrates. Eine allgemeine Hausordnung etwa, die das Zusammenleben verbindlich regeln soll, sei kein Standard. In der Erstaufnahmeeinrichtung gebe es zwar ein Gewaltschutzkonzept, doch in vielen kommunalen Einrichtungen gebe es das nicht, oder es wird nicht entsprechend umgesetzt, berichtete Öztürkyilmaz. Die Hausordnungen sollten auch die Funktion haben, den Bewohnern ihre Rechte aufzuzeigen. Häufig würden sie aber dafür genutzt, in die Privatsphäre der Bewohner einzugreifen, bemängelt der Flüchtlingsrat. So gebe es unangekündigte Kontrollen in den Zimmern und Einlasskontrollen an den Haupteingängen. Besucher müssten angemeldet werden und die Besuchszeiten würden kontrolliert, schilderte Öztürkyilmaz.


