Acht Milliarden Euro an neuen Schulden
Noch hüllen sich die Koalitionäre in Schweigen, aber einiges zeichnet sich bereits ab: Für die Abdeckung der Steuerausfälle des Landes sind 3,5 Milliarden Euro nötig, für einen kommunalen Rettungsschirm 1,5 Milliarden, 2 Milliarden werden gebraucht zur Landes-Gegenfinanzierung des Bundes-Konjunkturprogramms. Der Bonus für Pflegekräfte, den das Land zusteuert, könnte noch einmal eine Milliarde Euro kosten. Das wären unterm Strich 8 Milliarden Euro an neuen Schulden. Wie aus der Koalition zu hören ist, nähern sich SPD und CDU bei dieser Zahl als Neuverschuldung für das Jahr 2020 an. Sie ist gigantisch, bleibt aber unterhalb der Zahl, die sich etwa die Grünen gewünscht hatten. Umstritten war im Regierungslager in den vergangenen Wochen die Frage, auf welchen Zeitraum die Tilgung der Summe gestreckt werden soll. Soll man damit schon 2021 beginnen, also noch in der Krise? Die SPD ist hier skeptisch, die CDU will möglichst früh starten. Soll man auf einen kurzen Zeitraum des Schuldenabbaus setzen – oder beispielsweise eine 30-jährige Tilgung, beginnend frühestens 2022, ansteuern? Der FDP-Haushaltspolitiker Christian Grascha wollte die Frage, wo die Obergrenze einer Nettokreditaufnahme aus seiner Sicht liegen soll, nicht bewerten. Er sagte aber, dass die FDP die Kredite in zehn Jahren abgebaut haben möchte. Das hieße, mit der Tilgung schon recht bald zu starten und dafür gleich schon größere Beträge vorzusehen. Die Verfassung verlangt hier nur „einen angemessenen Zeitraum“, bleibt also unbestimmt.
Streit um zulässige Verschuldung: Laut „Konjunkturkomponente“ in den Vorschriften über die Schuldenbremse dürfen maximal 1,7 Milliarden Euro (das entspricht 5 Prozent des Etatvolumens) als neue Kredite zum Ausgleich des Konjunktureinbruchs aufgenommen werden. Bei einer Neuverschuldung von insgesamt 8 Milliarden Euro hieße das, 6,3 Milliarden Euro an neuen Krediten müssten mit einer anderen Begründung, nämlich wegen des Corona-Notstandes (also zur Abwehr eine Naturkatastrophe) fließen. Nun wirft die FDP die Frage auf, ob das Land strenggenommen diese Darlehen zielgerichtet nur zur Bekämpfung der Corona-Schäden einsetzen darf, und ob ein Konjunkturprogramm unter diese Definition überhaupt fallen kann. Grascha erklärt, er sehe auf jeden Fall die Verpflichtung, vor einer Neuverschuldung die Rücklagen aufzubrauchen (700 Millionen Euro allgemein plus 500 Millionen, die bisher aus dem Jahresüberschuss aus 2019 für Klimaschutz, Waldbau und Naturschutzprogramme geplant sind). Die FDP fordert zudem eine Haushaltssperre, damit die Wiederbesetzung jeder freiwerdenden Stelle vorher der Genehmigung durch den Finanzminister bedarf. „Das ist bei derart wegbrechenden Einnahmen eigentlich eine logische Konsequenz und zwingt die Ressorts zur Ausgabendisziplin“, sagt Grascha. Zudem müssten endlich alle Landesausgaben überprüft werden – und bei den Uni-Kliniken in Hannover und Göttingen müsse das System der Finanzierung geändert werden. Die FDP fordert die Beteiligung privater Investoren, da der Staat nach der Corona-Krise die nötigen Summen niemals allein werde aufbringen können.
Bremse für Kommunen empfohlen: Kritik übt die FDP am Plan der SPD/CDU-Koalition, mit einem Corona-Gesetz den Kämmerern in Gemeinden und Kreisen eine höhere Verschuldung zu ermöglichen. Sie sollen höhere Fehlbeträge hinnehmen und dafür auch Kredite aufnehmen können, ohne dass die Kommunalaufsicht einschreiten muss. „Wir denken, dass solche Verschuldungen nur dann zulässig sein sollten, sofern die zusätzlichen Ausgaben wegen der Folgen der Corona-Pandemie unabwendbar sind“, betonte Grascha. In der gegenwärtigen Formulierung drohe die Vorschrift „ein Persilschein für eine unbegrenzte kommunale Schuldenpolitik“ zu werden.

