10. Sept. 2018
Wirtschaft

FDP will das Vergaberecht vereinfachen und die Wertegrenzen für Ausschreibungen senken

Die FDP-Landtagsfraktion hat einen eigenen Gesetzentwurf zur Neufassung der in Niedersachsen gültigen Vergabevorschriften vorgelegt. „Wegen der Vielzahl unterschiedlicher Bestimmungen und ihrer Kompliziertheit sind viele Mitarbeiter in Landes- und Kommunalbehörden überfordert – sie reagieren übervorsichtig“, klagt der FDP-Wirtschaftspolitiker Jörg Bode. Manche seien schon dazu übergegangen, „sogar die Anschaffung neuer Kugelschreiber auszuschreiben – weil sie Angst davor haben, sich fehlerhaft zu verhalten“. Die FDP möchte deshalb alle bisher geltenden Vorschriften, die Behörden bei Auftragsvergaben oder Materialbeschaffung beachten müssen, in einem Gesetz zusammenfassen – und gleichzeitig die Auflagen absenken. Unterhalb von einem Wert von 1000 Euro (bisher 500 Euro) soll demnach ein Auftrag direkt vergeben werden können. Eine „freihändige Vergabe“ soll bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro (bisher 25.000 Euro) möglich sein – dabei sollen mindestens fünf Angebote eingeholt werden müssen, wobei mindestens einer nicht aus dem Gebiet des Auftraggebers kommt (also aus der Gemeinde oder dem Bundesland). Eine beschränkte Ausschreibung mit vorgeschalteten Teilnehmerwettbewerb soll bei Werten zwischen 100.000 und 250.000 Euro (bisher ab 50.000 Euro) vorgegeben werden – erst bei darüber liegenden Beträgen soll dann die europaweite Ausschreibung Pflicht werden. Bei Bauleistungen soll eine beschränkte Ausschreibung nach Vorstellungen der Freien Demokraten sogar bis 1.000.000 Euro gehen können. Im FDP-Entwurf wird zudem erwähnt, dass jeder Auftragswert „nach bestem Wissen ermittelt“ werden muss, es wird also eine belastbare Kostenschätzung verlangt, die später bei Vergabe- und Gerichtsverfahren überprüfbar sein muss. Bode betonte, die FDP wolle ein Vier-Augen-Prinzip sicherstellen. Heute sei es oft so, dass wegen der schwierigen Vorgaben am Ende nur ein einziger Anbieter übrig bleibe. Selbst dann müsse künftig aber sichergestellt werden, dass mindestens zwei Mitarbeiter der Behörde das Angebot vor der Erteilung absegnen. Die ausdrückliche Festlegung dieser Regel im Gesetz soll nach den Vorstellungen Bodes eine Schutzvorkehrung dagegen sein, dass zwischen Bediensteten der Behörden und Unternehmen gemauschelt werden kann.

Dieser Artikel erschien in Ausgabe #158.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum