Fast 20 000 begleitete Schwertransporte auf Niedersachsens Straßen
(rb) Hannover. Die wachsende Zahl von Großraum- und Schwertransporten bindet zunehmend die Ressourcen der Polizei. Im vergangenen Jahr haben Polizisten in Niedersachsen 19 563 solcher Transporte begleitet. Zwar werden die Kosten den verantwortlichen Unternehmen in Rechnung gestellt; dies erfolgte nach Angaben des Innenministeriums lange Zeit mitunter nicht kostendeckend. Erst im Dezember 2014 sei eine Änderung der Allgemeinen Gebührenordnung vorgenommen worden. Für das vorige Jahr nennt das Ministerium für diesen Zweck eine Gebührenerhebung in Höhe von 1,79 Millionen Euro. Jenseits der Kosten, die der Landeskasse nur in geringem Umfang entstehen, bleibt es bei den hohen Arbeitsbelastungen der Polizeibeamten, die in den vergangenen Jahren ohnehin deutlich angestiegen sind. Das Land will der Forderung der Polizeigewerkschaften, zumindest bei der Begleitung von Schwertransporten nach anderen Wegen zu suchen, nun nachkommen. Innenminister Boris Pistorius verwies in seiner Antwort auf eine Anfrage aus der FDP-Fraktion auf verschiedene Pilotprojekte, die das Ziel verfolgten, diese Aufgabe an qualifizierte Unternehmen zu übertragen. Nach seinen Angaben hat die Zahl der durch die Polizei begleiteten Transporte auf Niedersachsens Straßen seit 2010 um etwa 18 Prozent zugenommen. Dabei habe vor allem der Ausbau der Windenergie eine wesentliche Rolle gespielt. Allerdings würden die Schwertransporte nicht separat nach ihrem Transportgut erfasst. Es bestehe für die Polizei nicht einmal eine Meldepflicht für derartige Einsätze. Die Zahlen beruhen auf Stellungnahmen der Polizei. Die Schäden, die durch diese Transporte auf und an den Straßen, Brücken oder Kreiseln angerichtet werden, sind ebenfalls nicht erfasst und lassen sich demnach auch nicht quantifizieren. Insbesondere die Transporte zu Windkraftanlagen führten oft über zu schmale und für diese Zwecke nicht ausgerichtete Straßen und Wege einer häufig älteren Straßeninfrastruktur, erläuterte Pistorius. Auch hier würden die Verursacher zur Kasse gebeten, sofern man ihrer habhaft werde.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #153.