Stefan Schostok, ehemaliger Oberbürgermeister von Hannover, ist im Untreue-Prozess vor dem Landgericht Hannover freigesprochen worden. Richter Patrick Gerberding sagte, das Gericht sei überzeugt, dass Schostok „kein Bewusstsein gehabt“ habe, dass er pflichtwidrig handelte.
Konkret geht es um die Zulage von 1300 Euro monatlich, die sein Büroleiter Frank Herbert über Jahre rechtswidrig erhalten hatte. Es geht um eine Summe von insgesamt 50.000 Euro. Beamte der B-Besoldung in den Kommunen dürfen aber laut niedersächsischer Kommunalgesetzgebung keine Zulagen bekommen. Die beiden anderen Angeklagten, Herbert und der damalige Personaldezernent Harald Härke, sind indessen vom Landgericht verurteilt worden. Herbert muss 120 Tagessätze zahlen, insgesamt 20.400 Euro, wegen „Betruges durch Unterlassen“.
Lesen Sie auch:Hannovers Rathausaffäre: Hat das Land doch einen Wink zur Zulage gegeben?Rathausaffäre: Büroleiter sprach OB auf „politische Lösung“ für sich an
Ihm sei seit April 2015 die Rechtswidrigkeit seiner Zulage bewusst gewesen, er habe aber nichts dagegen unternommen und auch seinen Chef Schostok nicht über den Sachverhalt aufgeklärt. Das Urteil geht somit davon aus, dass es Herberts Aufgabe gewesen wäre, Schostok zu unterrichten – und dass Schostok selbst, der im Oktober 2017 Hinweise über die Rechtswidrigkeit des Vorgehens erhielt, nicht selbst diese Frage für sich hätte klären müssen. Der damalige Personaldezernent Härke, der die Zulage angewiesen hatte und im Prozess seinen Fehler einräumte, wird vom Landgericht zu einer Strafe von elf Monaten auf Bewährung verurteilt. Da die Strafe unterhalb von einem Jahr bleibt, riskiert Härke nicht bei einem jetzt wohl folgenden Disziplinarverfahren seine Pensionsansprüche.
Härke hatte erklärt, von der Kommunalaufsicht des Landes seinerzeit Signale erhalten zu haben, die ihm freie Hand bei der Zulagengewährung ermöglicht hätten. Diese Darstellung war in der Zeugenvernehmung im Landgericht aber vom Vertreter der Kommunalabteilung des Innenministeriums nicht bestätigt worden. Das Gericht wirft Härke vor, der habe seine Mitarbeiter getäuscht, als er behauptet hätte, die Kommunalaufsicht habe die Zulagenzahlung gebilligt. Über diese angeblichen Aussagen Härkes gegenüber seinen Kollegen gibt es aber auch unterschiedliche Berichte. Das Urteil kann von Schostok, der ohne Strafe bleibt, mit großer Erleichterung aufgenommen werden. Herbert und Härke können ebenfalls in Grenzen erleichtert sein, da das Strafmaß unter dem bleibt, was die Staatsanwaltschaft für die beiden beantragt hatte.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #078.